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Aktuelle Informationen

27.06.2022

Frau und Beruf

Wir betrachten mit Ihnen Ihre Ausgangssituation und beraten Sie individuell, vertraulich und kostenfrei


13.04.2022

Corona, wo bekomme ich Hilfe und Informationen

Broschüre mit Informationen, Kontakten und Beratungsangeboten, die in der Corona-Zeit häufig gestellt wurden.


13.04.2022

Beratungswegweiser für Familien in Ostholstein

Dieser Wegweiser soll eine Orientierungshilfe sein, wenn es um Frauenerwerbstätigkeit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. außerhäusliche Betätigung sowie Hilfe in besonderen Lebenslagen geht.


13.04.2022

Leitfaden für Frauen in Trennungssituationen

Leitfaden, der rechtliche Tipps und Anregungen
zur Bewältigung einer Trennungs- und Scheidungssituation zur Verfügung stellt.


weitere Informationen

Guten Tag, ich bin Christiane Straube, die Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Scharbeutz. Ich setze mich dafür ein, dass die rechtliche und die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in der Gemeinde Scharbeutz gefördert und weiter vorangebracht werden. Dies tue ich u.a. indem ich

  • kostenlose, vertrauliche, neutrale und bei Wunsch auch anonyme Beratungsgespräche zu allen gleichstellungsrelevanten Themen anbiete (z.B. im Zusammenhang mit familiärer Gewalt, Trennungen, berufliche Weiterentwicklung, Bewerbungen, Frauen in der Politik)
  • frauenspezifische Belange in die Arbeit der Gemeindevertretung sowie der Verwaltung einbringe 
  • im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei Einstellungen, Beförderungen und personellen Belangen und bei Personalentscheidungen in der Gemeindeverwaltung mitwirke
  • Vorhaben und Verwaltungsbeschlussvorlagen auf ihre Auswirkungen für Frauen prüfe und so die Arbeit der Gemeindeausschüsse unter dem Gesichtspunkt der Gleichstellung begleite
  • informative und interessante Veranstaltungen zu gleichstellungsrelevanten Themen organisiere, die für alle erschwinglich sind
  • ein Netzwerk mit Fraueninitiativen, Verbänden, Arbeitskreisen etc. aufbaue und pflege und so die Zusammenarbeit fördere und verstärke.

Auch wenn der gesetzliche Auftrag der Gleichstellungsbeauftragten sich (noch) auf die Gleichstellung von Frauen und Männern bezieht, ist es mir wichtig, dass niemand, egal welchen Geschlechts, Alters, welcher Herkunft, Religion, sexuellen Orientierung etc. benachteiligt wird.

Ich stehe allen Bürger*innen der Gemeinde Scharbeutz als Ansprechpartnerin zur Verfügung. 

Leistungsbeschreibung
Sowohl das Grundgesetz als auch die Schleswig-Holsteinische Landesverfassung schreiben die Förderung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern als Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung fest.
Alle Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten (GB/FB), die auf der Grundlage des Gleichstellungsgesetzes, des Kommunalverfassungsrechtes und des Hochschulgesetzes in Schleswig-Holstein tätig sind, werden von den Geschäftsstellen des Landes betreut.
Kommunale Gleichstellungsbeauftragte setzen sich für die Rechte und Interessen der Einwohnerinnen der jeweiligen Kommune ein. Sie achten darauf, dass die Verwaltung und die politischen Gremien bei ihren Entscheidungen die Belange von Frauen und Mädchen berücksichtigen. Sie stehen in vertraulichen Sprechstunden ratsuchenden und interessierten Frauen zu Themen wie Trennung und Scheidung, Kinderbetreuung, Schwangerschaft, Mobbing, Gewalt, Probleme mit Behörden oder Anträgen auf Sozialleistung zur Verfügung. Zudem unterstützen Sie regionale Initiativen, Projekte und Vorhaben zur Verbesserung der Situation von Frauen und Mädchen.
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
  • Gleichstellung von Frauen und Männern
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)


Downloads und Formulare

Hilfreiche Informationen Links und Broschüren aus dem Bereich der Gleichstellung

Rechtsgrundlage
  • Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz (GG),
  • Art. 6 Verfassung des Landes Schleswig-Holstein (Verf SH),
  • § 22a Amtsordnung für Schleswig-Holstein (Amtsordnung - AO),
  • § 2 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO-SH)
  • Art. 3 GG
  • Art. 6 Verf SH
  • § 22a AO
  • Art. 2 Abs. 3 GO
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Christiane Straube
image/svg+xml 04503/7709-720
04503/770987
E-Mail senden
Gleichstellungsstelle
Gemeindeverwaltung Scharbeutz
Am Bürgerhaus 2
23683 Scharbeutz
Gleichstellungsstelle
Donnerstag:
von 15:30 bis 17:30 Uhr

Sprechstunden

Aktuell biete ich keine festen Sprechzeiten an, sondern vereinbare gern einen individuell passenden Termin. Schreiben Sie mir bitte an gleichstellung@gemeinde-scharbeutz.de.

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Gemeinde Scharbeutz

Am Bürgerhaus 2
23683 Scharbeutz
Telefon:
04503/7709-0
Fax:
04503/7709-87

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 08.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag geschlossen

Außerhalb der Öffnungszeiten Termine nach Vereinbarung, sprechen Sie uns gerne an.

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