Gleichstellungsangelegenheiten
Informationen der Gemeinde
Guten Tag, ich bin Christiane Straube, die Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Scharbeutz. Ich setze mich dafür ein, dass die rechtliche und die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in der Gemeinde Scharbeutz gefördert und weiter vorangebracht werden. Dies tue ich u.a. indem ich
- kostenlose, vertrauliche, neutrale und bei Wunsch auch anonyme Beratungsgespräche zu allen gleichstellungsrelevanten Themen anbiete (z.B. im Zusammenhang mit familiärer Gewalt, Trennungen, berufliche Weiterentwicklung, Bewerbungen, Frauen in der Politik)
- frauenspezifische Belange in die Arbeit der Gemeindevertretung sowie der Verwaltung einbringe
- im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei Einstellungen, Beförderungen und personellen Belangen und bei Personalentscheidungen in der Gemeindeverwaltung mitwirke
- Vorhaben und Verwaltungsbeschlussvorlagen auf ihre Auswirkungen für Frauen prüfe und so die Arbeit der Gemeindeausschüsse unter dem Gesichtspunkt der Gleichstellung begleite
- informative und interessante Veranstaltungen zu gleichstellungsrelevanten Themen organisiere, die für alle erschwinglich sind
- ein Netzwerk mit Fraueninitiativen, Verbänden, Arbeitskreisen etc. aufbaue und pflege und so die Zusammenarbeit fördere und verstärke.
Auch wenn der gesetzliche Auftrag der Gleichstellungsbeauftragten sich (noch) auf die Gleichstellung von Frauen und Männern bezieht, ist es mir wichtig, dass niemand, egal welchen Geschlechts, Alters, welcher Herkunft, Religion, sexuellen Orientierung etc. benachteiligt wird.
Ich stehe allen Bürger*innen der Gemeinde Scharbeutz als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Alle Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten (GB/FB), die auf der Grundlage des Gleichstellungsgesetzes, des Kommunalverfassungsrechtes und des Hochschulgesetzes in Schleswig-Holstein tätig sind, werden von den Geschäftsstellen des Landes betreut.
Kommunale Gleichstellungsbeauftragte setzen sich für die Rechte und Interessen der Einwohnerinnen der jeweiligen Kommune ein. Sie achten darauf, dass die Verwaltung und die politischen Gremien bei ihren Entscheidungen die Belange von Frauen und Mädchen berücksichtigen. Sie stehen in vertraulichen Sprechstunden ratsuchenden und interessierten Frauen zu Themen wie Trennung und Scheidung, Kinderbetreuung, Schwangerschaft, Mobbing, Gewalt, Probleme mit Behörden oder Anträgen auf Sozialleistung zur Verfügung. Zudem unterstützen Sie regionale Initiativen, Projekte und Vorhaben zur Verbesserung der Situation von Frauen und Mädchen.
- Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz (GG),
- Art. 6 Verfassung des Landes Schleswig-Holstein (Verf SH),
- § 22a Amtsordnung für Schleswig-Holstein (Amtsordnung - AO),
- § 2 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO-SH)
Sprechstunden
Aktuell biete ich keine festen Sprechzeiten an, sondern vereinbare gern einen individuell passenden Termin. Schreiben Sie mir bitte an gleichstellung@gemeinde-scharbeutz.de.