Öffnungszeiten und Erreichbarkeit des Bürgerhauses
Aufgrund der aktuellen Lage bietet die Gemeindeverwaltung ihre Dienstleistungen derzeit nur nach vorheriger Terminabsprache an. Bitte entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten!
Bitte prüfen Sie, ob bei Ihrem Anliegen ein persönlicher Besuch im Bürgerhaus im Augenblick erforderlich ist, oder ob die Angelegenheit auch postalisch, per Mail oder telefonisch bearbeitet werden kann. Nähere Informationen zu ihrem Anliegen finden Sie auch unter der Rubrik „Was erledige ich wo?“
Ist ein persönlicher Besuch der Verwaltung nötig, können Sie hier einen Termin über unsere Online-Anträge anfragen.
Wichtige Hinweise zum Betreten des Bürgerhauses:
Im Bürgerhaus gilt die 3G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet). Bitte legen Sie den Nachweis beim Betreten des Bürgerhauses an der Information vor. Ferner darf ein persönlicher Termin im Bürgerhaus nur wahrgenommen werden, wenn keine Symptome vorliegen, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hindeuten! Der Zutritt ist nur mit einer „qualifizierten“ Mund-Nasen-Bedeckung (Mindeststandard OP-Maske oder FFP2-Maske) und unter Einhaltung der Abstandsregeln möglich.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!