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Saisonale Öffnung der Scharbeutzer Fußgängerzone ab dem 01.11.2025

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Veröffentlicht am: 23.10.2025

Ab dem 01.11.2025 wird die Fußgängerzone in Scharbeutz zwischen dem Fischerstieg und der  Seestraße wieder für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr freigegeben. Die Freigabe erfolgt mit  Ausweisung einer Einbahnstraße aus Timmendorfer Strand kommend  in  Fahrtrichtung   Seestraße. Ein entgegengesetztes  Befahren  der Strandallee ist nur für Radfahrer möglich. Ansonsten haben alle Anlieger die Einbahnstraßenregelung zu befolgen. Dieser Streckenabschnitt wird zudem als verkehrsberuhigter  Geschäftsbereich  (max.  20  km/h)  ausgewiesen.  Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, sich auf die neue Verkehrssituation einzustellen und diesen Bereich mit erhöhter Aufmerksamkeit zu befahren. Es wird seitens der Polizei und der Gemeindeverwaltung  darauf hingewiesen, dass in diesem Bereich höchstens 20 km/h gefahren werden dürfen und besondere Rücksicht auf die schwächeren Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Radfahrer, zu nehmen ist.

Der Zeitraum vom 23.12.2025 bis zum 06.01.2026 ist von der Öffnung ausgenommen, die Fußgängerzone bleibt in dieser Zeit ausschließlich dem Fußgängerverkehr vorbehalten.  Die  Verkehrsteilnehmer werden  gebeten,  sich  auf  die  neue Verkehrssituation einzustellen. Seitens  der Polizei und der Gemeindeverwaltung wird darauf hingewiesen, dass lediglich die dortigen Anwohner, der Lieferverkehr in der Zeit von 8 – 11 Uhr, Taxen in der Zeit von 18:00 – 04:30 Uhr sowie  Radfahrer die Fußgängerzone befahren dürfen, jedoch unter Rücksichtnahme auf die schwächeren Verkehrsteilnehmer, insbesondere der Fußgänger. 

Ausgenommen von dieser Regelung bleibt wie auch in den vorangegangenen Jahren der Bereich des  Ostseeplatzes, der weiterhin als Fußgängerzone bestehen bleibt. 
 

 
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