Bieterverfahren Einfamilienhaus Pönitz, Siedlung Steenrade
Die Gemeinde Scharbeutz bietet im Rahmen eines Bieterverfahrens folgende Liegenschaft zum Verkauf an:
Bebautes Grundstück, gelegen Siedlung Steenrade 24/26 in Pönitz, Flurstücke
411 (368 m²) und 413 (497 m²). Das Grundstück ist bebaut mit einem freistehenden Einfamilienhaus
(Keller-, Erd- und ausgebautes Dachgeschoß) mit zwei Doppelgaragen in konventioneller Bauweise, von
denen eine über einen Abstellraum verfügt, die andere für größere Fahrzeuge nutzbar wäre. Das
Baujahr datiert auf 1950; ein Anbau auf 1977. Die Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung
beträgt 147 m². Der Energieausweis vom 27.04.2023 ergibt einen Endenergiebedarf von 176 kwh/(m²a)
Stufe F. Der Austausch der Heizungsanlage durch einen Brennwertkessel ist im Jahre 2017 erfolgt.
Eine Verkehrswertermittlung in Form eines Gutachtens datiert auf den 06.09.2023 und kann eingesehen
werden. Der Verkehrswert zum Wertermittlungsstichtag 01.09.2023 wurde auf 315.000 € geschätzt. Das
Gebäude ist dauervermietet. Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Zur Kündigung bedarf es
eines gesetzlich anerkannten Kündigungsgrundes. Die derzeit gezahlte Miete erfüllt nicht die
Voraussetzung zur Ermittlung nach ImmoWertV 2021 und wurde daher mit einem Mietzins in Höhe von
19.200 € pro Jahr als marktübliche Netto-Kalt-Miete angegeben.
Weitere Auskünfte zum vorhandenen Gebäudebestand erteilt das Bauamt: Herr Knoop (Tel.:
04503/7709–614) zum Az 111090.52 Siedlung Steenrade 24 / 26. Das vermessene Grundstück hat eine
Größe von 865 m². Das Grundstück liegt in einer auf die Bodenrichtwertzone „Alt Pönitz“ bezogenen
sehr guten Wohnlage mit einem Bodenrichtwert von 210,- €/m².
Startpreis/Mindestpreis 330.000,- €.
Interessenten werden gebeten, ihr Kaufpreisangebot schriftlich und rechtsverbindlich
unterzeichnet bis zum 30.10.2024, 12.00 Uhr, bei der Bürgermeisterin der Gemeinde
Scharbeutz, Am Bürgerhaus 2, 23683 Scharbeutz, in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk
„Kaufangebot Siedlung Steenrade 24/26, Pönitz“ einzureichen. Die elektronische Übermittlung von
Angeboten ist nicht zugelassen. Angebote müssen mit einem genau bezifferten Euro–Betrag
abschließen.
Angaben über die geplante künftige Nutzung (privater Gebrauch, Konzepte etc.) werden vorausgesetzt
und sind dem Angebot beizufügen.
Maßgebend ist der Tag des Eingangs bei der Poststelle/Information oder bei persönlicher Abgabe im
Büro 203 (Herr Knoop und Herr Krieger), belegt durch den Eingangsstempel. In dem Angebot sollte der
Kaufbewerber erklären, für welchen Zeitraum er sich an das Angebot gebunden hält. Eine Mindestfrist
von sechs Monaten wird erwartet. Die Öffnung der Angebote erfolgt nach Ablauf der Angebotsfrist im
Bauamt der Gemeinde Scharbeutz mit anschließender nicht bieteroffener Auswahlentscheidung im
zuständigen Ausschuss. Die Öffnung der Angebote erfolgt nicht öffentlich. Mit der
Angebotsabgabe werden die
Die Gemeinde Scharbeutz
bietet im Rahmen eines Bieterverfahrens
folgende Liegenschaft zum Verkauf an:
Bedingungen des Bieterverfahrens akzeptiert. Es werden nur unterschriebene Angebote, die die
genannten Anforderungen erfüllen, einbezogen.
Ausschreibungs– und Verkaufsbedingungen
Die Immobilie wird in vermietetem Zustand in einem Bieterverfahren angeboten. Der aufgeführte
Kaufpreis ist lediglich als Startpreis anzusehen. Die finale Gebotsannahme des Höchstgebotes
bzw. die Eigentümerzustimmung ist vorbehalten. Anders als bei einer Auktion oder Versteigerung
ist der Verkäufer bei diesem Bieterverfahren nicht verpflichtet das Höchstgebot zu akzeptieren; er
kann Gebote auch grundsätzlich und ohne Angabe von Gründen, ablehnen. Bei der Annahme eines Gebotes
oder anderweitiger Kaufpreiseinigung von Käufer und Verkäufer, wird wie bei einem herkömmlichen
Kaufpreisangebot die notarielle Beurkundung des Kaufvertrages vollzogen.
Die öffentliche Ausschreibung dieses Grundstücks ist somit eine für die Gemeinde unverbindliche
Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten. Das Grundstück wird gegen Gebot, mit Angabe eines
Mindestgebotes, ausgeschrieben. Die Gemeinde behält sich die volle Entscheidungsfreiheit vor, ob,
wann, wem und zu welchen Bedingungen das Grundstück veräußert wird. Es handelt sich bei der Vergabe
von Grundstücken und Gebäuden durch die Gemeinde somit um ein Verfahren, das mit dem Verfahren nach
der Vergabeverordnung (VgV) sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) nicht
vergleichbar ist. Die Bedingungen der VgV gelten nicht. Ein Rechtsanspruch auf Erwerb leitet sich
aus der Teilnahme an dem Bieterverfahren nicht ab. Die Gemeinde Scharbeutz ist nicht verpflichtet,
irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen. Die Gemeinde Scharbeutz behält sich vor, bei
Unterschreitung ihrer Kaufpreisvorstellungen von einem Verkauf Abstand zu nehmen. Eine Veräußerung
unterhalb des vollen Verkehrswertes, losgelöst vom Bodenrichtwert, erfolgt nicht.
Kommt eine Einigung mit einem Bieter zustande und liegt die erforderliche kommunalrechtliche
Zustimmung vor, kann der Grundstückskaufvertrag von einem Notar, den der Käufer vorschlägt,
beurkundet werden. Sämtliche Kosten des Vertrages und seiner Durchführung sowie die
Grunderwerbssteuer trägt der Käufer.
Für weitere Auskünfte, die das Vergabeverfahren und den Grunderwerb betreffen, steht Ihnen Herr
Knoop (Tel.: 04503/7709–614), zur Verfügung.
Das Objekt kann nach Abstimmung mit dem Mieter besichtigt werden. Terminabsprachen können
unter der o. g. Telefonnummer erfolgen. Für Inhalt, Richtigkeit der obigen Angaben wird jegliche
Haftung der Gemeinde Scharbeutz ausgeschlossen. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen, aber ohne
Gewähr. Alle tatsächlichen und rechtlichen Angaben in dieser Ausschreibung sind mit größtmöglicher
Sorgfalt zusammengestellt worden. Gleichwohl kann für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen
werden. Dies schließt auch die ggf. den Ausführungen beiliegenden Pläne ein. Die genannten Daten
erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Scharbeutz, den 17.09.2024
Gemeinde Scharbeutz Die Bürgermeisterin
gez. Schäfer