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Reisepass abholen

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Wenn Ihr neuer Reisepass vorliegt, können Sie ihn persönlich abholen. Auch die Abholung durch eine bevollmächtigte Person ist möglich.
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )


Leistungsbeschreibung
Sie holen Ihren Reisepass in der Regel bei dem Bürgeramt ab, wo sie ihn beantragt haben. Mit einer Vollmacht können Sie auch eine Vertreterin oder einen Vertreter bevollmächtigen, den Reisepass abzuholen.
Ob Sie für die Abholung einen Termin vereinbaren müssen oder sonstige Hinweise zum Zeitpunkt der Abholung beachten müssen, kann Ihnen nur dieses Bürgeramt mitteilen.
Ihren alten Reisepass geben Sie bei der Abholung ab oder Sie lassen ihn entwerten, wenn Sie ihn als Andenken behalten wollen. Sollten Sie Ihren alten Reisepass verloren haben, ist der Verlust bei der Passbehörde anzuzeigen.
Zur Abholung Ihres Reisepasses können Sie auch eine andere erwachsene Person schriftlich bevollmächtigen. Das Formular zur Bevollmächtigung finden Sie online oder erhalten dieses direkt in der Behörde. Um den Reisepass Ihres Kindes abzuholen, brauchen Sie die Vollmacht nur, wenn das Kind schon volljährig ist.
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.

(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )

Bearbeitungsdauer
0 - 1 Stunden

(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )



Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )
Was muss ich mitbringen?
  • Ihr alter Reisepass (Ausnahme: alter Reisepass ist wegen Verlust/Diebstahl nicht mehr vorhanden oder es handelt sich um die Erstausstellung des Reisepasses)
  • Bei Vertretung: Vollmacht zur Abholung eines Reisepasses. Die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können.
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )

Rechtsgrundlage
weiterführende Links
  • § 6 Paßgesetz (PaßG)
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )
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Am Bürgerhaus 2
23683 Scharbeutz
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04503/7709-0
Fax:
04503/7709-87
Email:
info@gemeinde-scharbeutz.de

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 08.30 - 12.30 Uhr
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