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Aufschub für eine Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung beantragen

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Die Vollstreckung gegen Sie durch eine Verwaltungsbehörde kann, im Rahmen einer gütlichen Erledigung, aufgeschoben oder zur Ratenzahlung ausgesetzt werden.
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )


Leistungsbeschreibung
Die Vollstreckungsbehörde kann die Vollstreckung gegen Sie vorübergehend aufschieben oder in eine Ratenzahlung umwandeln, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dies im Vollstreckungsverfahren zu einer gütlichen Erledigung führt.
Die Behörde muss in dem Vollstreckungsverfahren prüfen, ob bei Ihnen persönliche Gründe oder individuelle Lebensumstände in Betracht kommen, die eine Aufschiebung der Forderung oder eine Ratenzahlung ermöglichen.
In diesen Fällen ist es möglich eine Forderungsvereinbarung zwischen der Vollstreckungsbehörde und Ihnen zu schließen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Gläubiger, für den die Vollstreckungsbehörde gegen Sie vollstreckt, diese Option zu Beginn des Vollstreckungsverfahrens nicht ausgeschlossen hat.
Im Gegenzug müssen Sie der Behörde glaubhaft darlegen, dass Sie die im Rahmen der gütlichen Erledigung getroffene Zahlungsvereinbarung in der festgelegten Höhe und zum vereinbarten Zeitpunkt erfüllen können.
Die Forderungsvereinbarung kann dabei formlos geschlossen werden.
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.

(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )
Was sollte ich noch wissen?
Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung sind für die hiervon Betroffenen mit erheblichen Problemen und Nachteilen verbunden. Vollstreckungsmaßnahmen sind deshalb unverzüglich einzustellen, wenn ihr Zweck erreicht ist, also vor allem, wenn das Geforderte erfüllt ist.
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )

Bearbeitungsdauer
Ihr Antrag wird unverzüglich beantwortet. Die Angabe einer genauen Bearbeitungsdauer ist nicht möglich. Sie ist abhängig vom jeweiligen Einzelfall sowie vom Antragsaufkommen in der Behörde.

(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )



Welche Gebühren fallen an?
Die Gebührenart und -höhe hängt davon ab, welche Vollstreckungsmaßnahmen im Einzelfall angewendet werden.
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )
Was muss ich mitbringen?
Um der Behörde glaubhaft darzulegen, dass Sie eine Forderungsvereinbarung erfüllen können, empfiehlt es sich, Ihrem Antrag zum Beispiel folgende Unterlagen beizufügen:
  • Gehaltsbescheinigung
  • Einkommenssteuerbescheid
  • Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen, zum Beispiel Bürgergeld-Bescheid
  • Rentenbescheid
  • Weitere Nachweise über die von Ihnen schriftlich dargelegten Gründe.
Die Kenntnis der Auskünfte ist für eine sachgerechte Entscheidung Ihres Antrags durch die Vollstreckungsbehörde erforderlich.
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )

Rechtsgrundlage
weiterführende Links
  • § 280a Landesverwaltungsgesetz Schleswig-Holstein
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )
Rechtsbehelf
Rechtsbehelfe gegen Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Pfändung, Versteigerungsanordnung, o.ä.) richten sich nach den Vorschriften zum Widerspruchsverfahren der Verwaltungsgerichtsordnung. Rechtsbehelfe gegen Vollstreckungsmaßnahmen haben keine aufschiebende Wirkung. Diese kann aber auf Antrag beim Verwaltungsgericht durch dieses angeordnet werden.
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )
Carina Krüger
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23683 Scharbeutz
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