Weiterleistung für Wohngeld beantragen
Wenn Sie bereits Wohngeld erhalten und sich Ihre Einkommenssituation nicht stark verbessert hat, können Sie einen Antrag auf Weiterleistung stellen.
Informationen der Gemeinde
weitere Informationen zum Wohngeldantrag:
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
Das Wohngeld soll Ihnen ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen ermöglichen. Sie können spätestens innerhalb eines Monats nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes beantragen, dass Sie Wohngeld weiterhin beziehen als
- Mietzuschuss oder als
- Lastenzuschuss für Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
In der Regel wird Ihnen das Wohngeld vom Ersten des Monats nach Ablauf des vorherigen Bewilligungszeitraumes an gezahlt. Dafür müssen Sie spätestens innerhalb eines Monats nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes ein Weiterleistungsantrag bei der Wohngeldstelle stellen.
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
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Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.
Bearbeitungsdauer
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit Ihrer Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.
Gegebenenfalls längere Bearbeitungszeiten gehen nicht zu Ihren Lasten: der Anspruch auf Wohngeld wird ab dem Tag der Antragstellung geprüft. Bei weiter bestehendem Wohngeldanspruch geht Ihnen kein Wohngeld verloren.
Gegebenenfalls längere Bearbeitungszeiten gehen nicht zu Ihren Lasten: der Anspruch auf Wohngeld wird ab dem Tag der Antragstellung geprüft. Bei weiter bestehendem Wohngeldanspruch geht Ihnen kein Wohngeld verloren.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
Es fallen keine Kosten an.
Was muss ich mitbringen?
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
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- Antrag auf Weiterleistung des Wohngelds entweder mit dem entsprechenden Formular Ihrer zuständigen Behörde oder formlos per E-Mail, Fax oder Telefon
-
Nachweise über Transferleistungen, zum Beispiel:
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Sozialgeld
- Grundsicherung im Alter
- Grundsicherung bei Erwerbsminderung
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Verdienstbescheinigung
- erhöhte Werbungskosten, die Sie mit dem Steuerbescheid nachweisen
-
aktuelle Bescheide zum Beispiel über:
- Rentenbezüge
- Arbeitslosengeld I
- Kurzarbeitergeld
- Übergangsgeld
- Nachweis über Krankengeld oder sonstige Lohnersatzleistungen,
- bei Selbstständigen: letzter Steuerbescheid
- Immatrikulationsbescheinigung von Studierenden
- BAföG-Bescheid
- Erklärung über monatliche Zuwendungen der Eltern während des Studiums
- Krankenversicherungsnachweis
- Nachweis über Renten oder Lebensversicherung
- Anlage zum Antrag auf Wohngeld bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen
- Schwerbehindertenausweis und gegebenenfalls Nachweis über Pflegegeldzahlungen
- Nachweis über den Aufenthaltsstatus und die Dauer des Aufenthalts bei Ausländerinnen und Ausländern aus Drittstaaten
- EU-Aufenthaltserlaubnis sowie eine meldebehördliche Anmeldung bei EU-Bürgerinnen und -Bürgern
- Formular Vermieterbescheinigung, das Ihnen in der Regel von den Wohngeldbehörden zur Verfügung gestellt wird
- Eigentumsnachweis
- Grundbuchauszug
- Kaufvertrag
- Formular zur Ermittlung der Belastung aus dem Kapitaldienst
-
Nachweis über die Belastung aus der Baufinanzierung, zum Beispiel
- Fremdmittelbescheinigung
- letzter Zahlungsbeleg
- gegebenenfalls Zins- und Tilgungsplan
- Nachweis über die Höhe des Kaufpreises oder der Bau oder Modernisierungskosten
- Grundsteuerbescheid oder Nachweis über die Höhe der Erbbauzinsen
- gegebenenfalls Nachweis über Erträge aus Vermietung
- Wohnflächenberechnung
- gegebenenfalls Bescheid über das Baukindergeld
Rechtsgrundlage
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
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Rechtsbehelf
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld
Gemeindeverwaltung Scharbeutz
Am Bürgerhaus 2
23683
Scharbeutz
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