Schnellnavigation Seitenkopf Inhaltsbereich Navigation Seitenfuss
Seitenkopf
Menü
  • Online-Bürgerhaus / Bürgerportal
  • Bauleitplanung / Beteiligungsverfahren
  • Bekanntmachungen
  • Rat & Politik

Wohnberechtigungsschein

Inhaltsbereich
Info
Formulare / Downloads
Gebühren
Mitbringen
Rechtsgrundlage
Kontakt
Öffnungszeiten
Einen Wohnberechtigungsschein benötigen Sie zum Bezug von Wohnungen, die unter bestimmten Voraussetzungen gefördert worden sind.
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )


Informationen der Gemeinde

Um eine Wohnung erwerben zu können, kann jeder Anspruchsberechtigte eines Wohnberechtigungsscheines sich in eine Wohnungsliste eintragen lassen. Diese wird bei der Gemeinde geführt. Vorher ist jedoch ein Antrag auszufüllen und dann bei der Gemeinde abzugeben.

Informationen zum Download: 

  • Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines
  • Wohnberechtigungsschein - Ergänzung zum Datenschutz
Leistungsbeschreibung
Die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung geförderten Wohnungen (sog. Sozialwohnungen) unterliegen Belegungs- und Mietpreisbindungen. Das bedeutet, dass die Eigentümerin bzw. der Eigentümer die Wohnungen lediglich an Haushalte vermieten darf, die für den Bezug der Wohnung eine Berechtigung haben. Diese Berechtigung wird mit dem Wohnberechtigungsschein ausgestellt. Daneben darf die Wohnung eine bestimmte Miethöhe nicht übersteigen. Die Miete liegt meist niedriger als die anderer Wohnungen.
Welche Haushalte können einen Wohnberechtigungsschein für eine Sozialwohnung erhalten?
Ein Wohnberechtigungsschein kann ausgestellt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin muss mit seinen bzw. ihren Haushaltsangehörigen einen Haushalt nach § 8 Abs. 5 SHWoFG bilden und es muss die für diesen Haushalt geltende Einkommensgrenze eingehalten werden. Die Prüfung des Einkommens erfolgt bei der Behörde, bei der der Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein gestellt wird.
Außerdem ist die Größe einer Wohnung, die bezogen werden darf, in der Regel abhängig von der Größe des Haushaltes (angemessene Wohnungsgröße).
Es gibt folgende Wohnflächengrenzen:
  • für Alleinstehende mit einer Wohnfläche bis zu 50 m²
  • für Haushalte mit zwei Personen mit einer Wohnfläche bis zu 60 m² oder zwei Wohnräume
  • für Haushalte mit drei Personen mit einer Wohnfläche bis zu 75 m² oder drei Wohnräume
  • für Haushalte mit vier Personen mit einer Wohnfläche bis zu 90 m² oder vier Wohnräume
  • für Haushalte mit fünf Personen mit einer Wohnfläche bis zu 105 m² oder fünf Wohnräume
Für jede weitere zum Haushalt gehörige Person erhöht sich die angemessene Wohnungsgröße um einen Raum oder 10 m² Wohnfläche.
Die Inhaber eines Wohnberechtigungsscheins gehören zu dem Kreis der Personen, der Sozialwohnungen mieten darf. Sie erhalten mit dem Wohnberechtigungsschein aber nicht automatisch eine Sozialwohnung, sondern müssen sich die Sozialwohnung selbst suchen. Die Sozialwohnung muss der alleinige Erstwohnsitz sein, sie darf nicht als Zweitwohnsitz genutzt werden.
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
  • Keine Beantragungsfristen.
  • Die Geltungsdauer eines Wohnberechtigungsscheines beträgt 1 Jahr. Er muss bei jedem Umzug unabhängig von der Geltungsdauer neu ausgestellt werden

(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )


Online-Vorgang-Link

Wohnberechtigungsschein

Downloads und Formulare

Genossenschaftswohnung - Bewerberfragebogen
bei Hauseigentum: Verkehrswertgutachten
ggf. Mieteinnahmenachweis
Nachweis über alle Ausgaben des Hauses
Anträge / Formulare
Den Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )

Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: kostenfrei
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )
Was muss ich mitbringen?
  • Personalausweis oder Reisepass
    (ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen zusätzlich Ihren Aufenthaltsstatus nachweisen (Aufenthaltstitel/Aufenthaltserlaubnis),
  • Einkommensnachweise des Antragstellers/der Antragstellerin und seiner/ihrer Haushaltsangehörigen,
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde(n) des/r Kindes/r,
  • gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis oder Nachweis über eine Zuordnung mindestens zum Pflegegrad 2,
  • gegebenenfalls Mutterpass/ärztliches Zeugnis über eine Schwangerschaft,
  • gegebenenfalls aktuelle Studienbescheinigung,
  • gegebenenfalls Schulbescheinigung (für Schülerinnen oder Schüler außerhalb der allgemeinen Schulpflicht).
 Die Auflistung ist nicht abschließend, weitere Unterlagen können im Einzelfall erforderlich sein.
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )

Rechtsgrundlage
weiterführende Links
  • Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (Wohnraumförde-rungsgesetz - WoFG)
  • Gesetz über die Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein (Schleswig-Holsteinisches Wohnraumförderungsgesetz - SHWoFG)
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )
Lina Engelke
image/svg+xml 04503/7709-520
04503/770987
E-Mail senden
Wohngeld /Ordnungswesen
Gemeindeverwaltung Scharbeutz
Am Bürgerhaus 2
23683 Scharbeutz
Wohngeld /Ordnungswesen
Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
frame_2
Seitenfuss

Dies könnte Sie auch interessieren:

  • Sitzungskalender ALLRIS
  • Tourismus in Scharbeutz
  • 115
  • Klimaschutz für die Gemeinde Scharbeutz KlimaAktiv
  • der Tourismus Agentur Lübecker Bucht
  • Kreis Ostholstein
  • Strandticker
  • Feuerwehren der Gemeinde Scharbeutz
  • Bürgerportal / Online-Bürgerhaus

Gemeinde Scharbeutz

Am Bürgerhaus 2
23683 Scharbeutz
Telefon:
04503/7709-0
Fax:
04503/7709-87
Email:
info@gemeinde-scharbeutz.de

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 08.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag geschlossen

Außerhalb der Öffnungszeiten Termine nach Vereinbarung, sprechen Sie uns gerne an.

Social-Media

 

© Gemeinde Scharbeutz 2021-2026

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Barrierefreiheit
  • Leichte Sprache
Navigation
  • Gemeinde
    • Aktuelle Informationen
      • Termine und Veranstaltungen
      • Neuigkeiten und Infos
      • Bekanntmachungen
      • Baustellen
      • Ausschreibungen
      • Stellenangebote
    • Gemeindeverwaltung
      • Öffnungszeiten
      • Organigramm
      • Bürgerportal / Online-Bürgerhaus
      • Was erledige ich wo?
      • Formulare / Infoblätter
      • Gemeindearchiv
    • Gemeindeportrait
      • Dorfschaften
        • Dorfschaftskalender
        • Gleschendorf
        • Gronenberg
        • Haffkrug
        • Klingberg
        • Pönitz
        • Sarkwitz
        • Scharbeutz
        • Schulendorf
        • Schürsdorf
        • Wulfsdorf
      • Einwohnerzahlen
      • Geschichtliches
      • Partnerregionen
      • Lagepläne
      • Bildergalerien
    • Ortsrecht / Satzungen
    • Politik
      • Bürgerinformation / Sitzungen
      • Ratsinformation (passwortgeschützt)
      • Bürgermeisterwahl
  • Bildung und Soziales
    • Bücherei
    • Kinder und Jugend
    • Senioren
    • Gleichstellung
    • Migration
    • Inklusion
    • Schulen
    • Kindertagesstätten
    • Kirchen
  • Gemeindeentwicklung
    • Bauleitplanung
      • Bauleitplanung und Beteiligungsverfahren
      • Bekanntmachung Bauleitplanung
      • B-Planpool
    • Baumaßnahmen
    • Gewerbe
      • Informationen für Gewerbetreibende
    • geförderte Maßnahmen
    • Tourismus
    • Klimaschutz
    • Umwelt
    • Festen Fehmarnbeltquerung
    • Glasfaserausbau
  • Freizeit und Kultur
    • Verkehr
      • Baustellen
      • Parkplätze
      • Schwerbehindertenparkplätze
      • Motorräder
      • ÖPNV
      • ALFA: Anruf-Linien-Fahrten
      • E-KFZ
      • Bike & Ride
      • E-Bike
    • Baden
    • Skatepark
    • Adventure-Golf-Anlagen
    • Kinderspielplätze
    • Sportplätze / Sporthallen
    • Bolzplätze
    • Vereine & Verbände
  • Rat und Hilfe
    • Feuerwehr
    • Polizei
    • Post
    • Beratungsstellen
    • öffentliche Einrichtungen
    • Ver- und Entsorgung
  • Service
    • Öffnungszeiten
    • der schnelle Brief
    • Schadensmeldung
    • RSS Feeds
    • Newsletteranmeldung
    • Fundsachen
    • Datenschutzerklärung
    • Datenschutzinformationen Dienstleistungen
    • Barrierefreiheit