Beteiligung bei der Erstellung eines regionalen Raumordnungsplans
Sie können sich an der Aufstellung oder Änderung eines Regionalplans beteiligen.
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
In einem regionalen Raumordnungsplan beziehungsweise Regionalplan legt die zuständige Planungsbehörde fest, wie die begrenzte Ressource Raum in einer bestimmten Region genutzt werden soll.
Als Bürgerin, Bürger, Unternehmen oder Träger öffentlicher Belange können Sie sich ab der Veröffentlichung an der Neuaufstellung oder Änderung eines Regionalplans beteiligen. Mit Ihrer Beteiligung haben Sie die Möglichkeit, an der Planung mitzuwirken. Darüber hinaus können Sie den Regionalplan öffentlich einsehen und eine Stellungnahme abgeben. Dafür haben Sie ab der Veröffentlichug mindestens einen Monat Zeit.
Der Regionalplan kann unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten des Raums umfassen, wie beispielsweise
Als Bürgerin, Bürger, Unternehmen oder Träger öffentlicher Belange können Sie sich ab der Veröffentlichung an der Neuaufstellung oder Änderung eines Regionalplans beteiligen. Mit Ihrer Beteiligung haben Sie die Möglichkeit, an der Planung mitzuwirken. Darüber hinaus können Sie den Regionalplan öffentlich einsehen und eine Stellungnahme abgeben. Dafür haben Sie ab der Veröffentlichug mindestens einen Monat Zeit.
Der Regionalplan kann unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten des Raums umfassen, wie beispielsweise
- Wohnen,
- Gewerbe,
- Verkehr,
- Infrastruktur,
- Erholung und
- Natur und Umwelt.
-
Planzeichnung mit verschiedenen Karten und Plänen, zum Beispiel
- Zonierungskarte mit der räumlichen Aufteilung des Gebietes,
- Verkehrsplan,
- Karte der Umweltschutzgebiete
-
Texte, in denen folgendes festgelegt wird:
- Angabe der Entwicklungsziele
-
Leitlinien und mögliche Regelungen zu
- Siedlungsentwicklung
- Infrastruktur und
- Umweltschutz
- Begründung mit Erläuterung der Hintergründe, den Zielen und Konzepten
- Anhänge und Gutachten
- Umweltbericht
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
Mindestens einen Monat ab Beginn der Veröffentlichung des Raumordnungsplans im Internet. Die Frist gilt sowohl für Öffentlichkeit als auch für Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange.
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
Es fallen keine Kosten an.
Was muss ich mitbringen?
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
- keine
Rechtsgrundlage
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
Rechtsbehelf
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Gemeindeverwaltung Scharbeutz
Am Bürgerhaus 2
23683
Scharbeutz
Montag:
von
08:30
bis
12:30
Uhr
Dienstag:
von
08:30
bis
12:30
Uhr
Mittwoch:
von
08:30
bis
12:30
Uhr
Donnerstag:
von
08:30
bis
12:30
Uhr
und
14:00
bis
18:00
Uhr