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Darlehen bei Bezug von Sozialhilfe beantragen

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Wenn Sie sich in einer finanziellen Notsituation befinden und Sozialhilfe beziehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )


Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Sozialhilfe erhalten und in finanzieller Not sind, können Sie ein Darlehen vom Sozialamt erhalten.
Ihr Darlehen dient dazu, erforderliche und damit nicht aufschiebbare Ausgaben zu finanzieren, die eigentlich durch Ansparen aus dem Regelbedarf zu decken wären, im konkreten Einzelfall aber nicht aus diesem gedeckt werden können. Zum Beispiel der Kauf von neuen Möbeln, wenn die alten nicht mehr zu gebrauchen sind, oder einer neuen Waschmaschine, wenn die alte Waschmaschine kaputt ist. Auch können Schulden für Strom oder Gas für ein Darlehen in Frage kommen, wenn mit dem Strom- oder Gasanbieter keine Ratenzahlung vereinbart werden kann.
Auch der Übergang in die Rente kann zu einer finanziellen Notsituation führen. Dies ist dann der Fall, wenn die erste Rente am Monatsende ausgezahlt wird (nachschüssige Zahlung) und Sie bisher Ihre Sozialhilfe am Monatsanfang ausgezahlt bekommen haben (vorschüssige Zahlung).
Um den Zeitraum zwischen Ihrer letzten Sozialhilfezahlung und ersten Rentenzahlung zu überbrücken, kann daher ein Darlehen gewährt werden.
Konsumschulden zum Beispiel aufgrund übermäßigem Shoppings sind nicht vom Regelbedarf gedeckt. Daher kann hierfür kein Darlehen gewährt werden.
Dieses Darlehen müssen Sie zurückzahlen. Die Rückzahlung erfolgt in Teilbeträgen. Das Sozialamt zieht Ihnen das Geld für die Rückzahlung von Ihrem monatlichen Regelsatz ab. Das Sozialamt kann dabei maximal 5 Prozent der aktuell gültigen Regelbedarfsstufe 1 monatlich einbehalten, um das Darlehen zurückzuzahlen.
Wenn Sie zum Beispiel die Regelbedarfsstufe 1 erhalten, bekommen Sie monatlich 563,00 EUR (Stand 2024). Dementsprechend kann das Sozialamt bis zu 28,15 EUR pro Monat von Ihrer Zahlung einbehalten.
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.

(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )



Welche Gebühren fallen an?
Sie müssen das Darlehen in Raten zurückzahlen.
Gebühr: kostenfrei
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )
Was muss ich mitbringen?
  • Nachweis der Notsituation
  • Gegebenenfalls erforderliche Anlagen
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )

Rechtsgrundlage
weiterführende Links
  • § 37 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
  • § 37a Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
  • § 38 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )
Rechtsbehelf
  • Widerspruch
  • Klage
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )
S. Kölsch
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J. Will
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04521 / 78896570
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Amt für Soziale Hilfen
Amt für Soziale Hilfen

Das Amt für Soziale Hilfen nimmt die gemeindlichen Aufgabenbereiche nach SGB XII und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für die Gemeinde Scharbeutz wahr.

Öffnungszeiten:

Montag und Mittwoch geschlossen

Dienstag und Donnerstag 8.30 Uhr - 12:30 Uhr

Hauptstraße 1
23626 Ratekau
Amt für Soziale Hilfen
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Freitag:
von 00:00 bis 12:00 Uhr

Das Amt für Soziale Hilfen nimmt die gemeindlichen Aufgabenbereiche nach SGB XII und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für die Gemeinde Scharbeutz wahr.

Die Zuständigkeit für das "Amt für Soziale Hilfen" liegt beim Kreis Ostholstein.

Öffnungszeiten: 

das Amt für Soziale Hilfen bietet jeden Dienstag, Mittwoch und Donnerstag in der Zeit von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr die Gelegenheit, nach vorheriger Terminvereinbarung, persönliche Anliegen direkt vor Ort klären zu können. Um Ihnen Wege- und Wartezeiten zu ersparen sowie Bearbeitungszeiten zu verkürzen, wird ab sofort eine Online-Terminvergabe eingeführt.

Adresse des Amtes für Soziale Hilfen:

Hauptstr. 1, 23626 Ratekau

Ergänzend dazu stehen Ihnen die Beschäftigten telefonisch wie folgt zur Verfügung:

  • Montag: 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
  • Dienstag: 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
  • Mittwoch: 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
  • Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Termine:

  • Online-Terminbuchung
  • Buchung per Mail unter: afsh-ratekau@kreis-oh.de oder
  • telefonisch unter 04521 788 513
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Gemeinde Scharbeutz

Am Bürgerhaus 2
23683 Scharbeutz
Telefon:
04503/7709-0
Fax:
04503/7709-87
Email:
info@gemeinde-scharbeutz.de

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 08.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag geschlossen

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