Drehgenehmigung für öffentliche Flächen beantragen
Für Dreharbeiten auf öffentlichen Flächen benötigen Sie eine Drehgenehmigung.
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
Wenn Sie Dreharbeiten wie zum Beispiel für Film-, Foto- oder Medienproduktionen auf öffentlichen Straßen, Plätzen oder Wegen durchführen möchten und dabei Arbeitsgeräte aufstellen oder den öffentlichen Raum in seiner üblichen Nutzung einschränken, benötigen Sie eine Drehgenehmigung.
Es handelt sich um eine Sondernutzung. Für solch eine Sondernutzung ist in Schleswig‑Holstein eine Erlaubnis erforderlich und wird auf Zeit oder widerruflich erteilt. Sie kann mit Auflagen versehen sein, etwa zum Schutz der Barrierefreiheit oder Umweltbelastungen
Die Erlaubnis wird in der Regel von der zuständigen Straßenbaubehörde ausgestellt. Vor der Erteilung wird geprüft, ob die Nutzung unverhältnismäßige Einschränkungen oder Gefährdungen für Dritte mit sich bringt.
Es handelt sich um eine Sondernutzung. Für solch eine Sondernutzung ist in Schleswig‑Holstein eine Erlaubnis erforderlich und wird auf Zeit oder widerruflich erteilt. Sie kann mit Auflagen versehen sein, etwa zum Schutz der Barrierefreiheit oder Umweltbelastungen
Die Erlaubnis wird in der Regel von der zuständigen Straßenbaubehörde ausgestellt. Vor der Erteilung wird geprüft, ob die Nutzung unverhältnismäßige Einschränkungen oder Gefährdungen für Dritte mit sich bringt.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
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Eine Drehgenehmigung ist im Voraus anzumelden. Die Fristen können unterschiedlich ausfallen.
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
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Bei kleineren, unauffälligen Aufnahmen (Handkamera ohne Behinderung) besteht oft keine Genehmigungspflicht, dennoch empfiehlt sich eine frühzeitige Abstimmung mit der Kommune.
Bearbeitungsdauer
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
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Die Bearbeitung dauert 3 bis 5 Werktage. Verkehrsrechtliche Erlaubnisse ca. 10 Werktage – werden von der Straßenverkehrsbehörde erteilt.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
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Für die Sondernutzung der öffentlichen Fläche wird in der Regel eine Gebührenpflicht fällig. Die Höhe der Gebühr orientiert sich am Aufwand und steht in der örtlichen Verwaltungskostensatzung.
Was muss ich mitbringen?
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
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- Standortangabe, Art und Dauer der Dreharbeiten
- Geplante Nutzung (Aufbauten, Equipment, Halteverbotszonen)
- Skizze oder Verkehrszeichenplan bei Bedarf
- Versicherungserklärung oder Haftungsnachweis je nach Umfang der Maßnahme
Rechtsgrundlage
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
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weiterführende Links
04503/7709-302
Gemeindeverwaltung Scharbeutz
Am Bürgerhaus 2
23683
Scharbeutz
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