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Eheurkunde

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Informationen der Gemeinde

Der Standesbeamte stellt auf Antrag eine Urkunde aus. Der Antrag kann mündlich, schriftlich oder per Telefax gestellt werden.
Leistungsbeschreibung
Haben Sie geheiratet und benötigen Sie eine neue Eheurkunde, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dem Sie geheiratet haben.
Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin. Sie enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und davor, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, den Ort und Tag der Eheschließung sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Ehegatten.
Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:
  • Eheurkunde
  • Internationale Eheurkunde
  • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat.
Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Folgebeurkundungen als Ausdruck aus dem elektronischen Register. 
Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.
  • Legalisation
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)


Anträge / Formulare
Formulare:
Onlineverfahren möglich:
Schriftform erforderlich:
Persönliches Erscheinen bei mündlicher Antragstellung nötig:
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)

Welche Gebühren fallen an?
Für die Ausstellung einer Eheurkunde können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.
Für Schleswig-Holstein sind die Gebühren einheitlich geregelt: Die Ausstellung einer Eheurkunde kostet 15,00 Euro, jede weitere kostet 7,50 Euro.
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Was muss ich mitbringen?
Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:
  • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
  • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
  • für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)

Rechtsgrundlage
  • §§ 55 bis 58 Personenstandsgesetz (PStG)
  • §§ 61 bis 68 Personenstandsgesetz (PStG)
  • §§ 48 bis 50 Personenstandsverordnung (PStV)
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Rechtsbehelf
  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Maike Kahlmeier
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E-Mail senden
Melanie Graw
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0170/5441280
E-Mail senden
Standesamt
Gemeindeverwaltung Scharbeutz
Am Bürgerhaus 2
23683 Scharbeutz
Standesamt
Montag:
Von 08:30 bis 12:30
Dienstag:
Von 08:30 bis 12:30
Mittwoch:
Von 08:30 bis 12:30
Donnerstag:
Von 08:30 bis 12:30
und 14:00 bis 18:00

Das Standesamt Scharbeutz bietet Termine während unserer Öffnungszeiten, sowie auch außerhalb und teilweise samstags an. Natürlich wird auf Ihre Terminwünsche im Rahmen unserer Möglichkeiten eingegangen. Bitte sprechen Sie uns im Einzelfall gerne an.

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Gemeinde Scharbeutz

Am Bürgerhaus 2
23683 Scharbeutz
Telefon:
04503/7709-0
Fax:
04503/7709-87

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 08.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag geschlossen

Außerhalb der Öffnungszeiten Termine nach Vereinbarung, sprechen Sie uns gerne an.

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