Schnellnavigation Seitenkopf Inhaltsbereich Navigation Seitenfuss
Seitenkopf
Menü
  • Online-Bürgerhaus / Bürgerportal
  • Bauleitplanung / Beteiligungsverfahren
  • Bekanntmachungen
  • Rat & Politik

Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl oder Oberbürgermeisterwahl vornehmen lassen

Inhaltsbereich
Info
Formulare / Downloads
Gebühren
Mitbringen
Rechtsgrundlage
Kontakt
Öffnungszeiten
Wahlberechtigte werden in der Regel automatisch ins Wählerverzeichnis für die Bürgermeisterwahl eingetragen. Andernfalls ist ein Nachtrag unter bestimmten Bedingungen möglich.
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )


Leistungsbeschreibung
Der Eintrag in das Wählerverzeichnis ermöglicht Ihnen die Teilnahme an der Wahl und ist Voraussetzung für die Abgabe Ihrer Stimme.
Im Allgemeinen werden alle Personen, die zum Stichtag (42. Tag vor der Wahl) zur Bürgermeisterwahl beziehungsweise Oberbürgermeisterwahl wahlberechtigt sind, automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dieser Personenkreis erhält in der Regel zu gegebener Zeit eine Wahlbenachrichtigung.
Wenn Sie sich erst nach dem Stichtag in der Gemeinde angemeldet haben, können Sie sich in das Wählerverzeichnis für die Wahl zur Bürgermeisterwahl beziehungsweise Oberbürgermeisterwahl eintragen lassen, wenn alle weiteren Voraussetzungen ebenfalls vorliegen.
Sofern Sie der Meinung sind, dass Sie zu Unrecht nicht im Wählerverzeichnis stehen oder Sie sich erst nach dem Stichtag rückwirkend bei der Gemeinde anmelden, sollten Sie mit dem Wahlamt Ihrer Gemeinde Kontakt aufnehmen. Das Wahlamt prüft Ihre Angaben und nimmt bei Vorliegen aller Voraussetzungen den Eintrag in das Wählerverzeichnis vor.
Bei Fragen oder zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an das Wahlamt Ihrer Gemeinde beziehungsweise Stadt.
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Frist für die Eintragung in das Wählerverzeichnis endet 42 Tage vor dem Wahltag. Das ist der sogenannte Stichtag. Bis zu diesem Tag müssen Sie mit Hauptwohnung im Wahlbezirk gemeldet sein, um automatisch eingetragen zu werden. Danach sind Eintragungen nur noch auf Antrag oder Einspruch möglich.

(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )
Was sollte ich noch wissen?
  • Meldungen nach dem Stichtag werden nur noch auf Antrag oder nach Einspruch berücksichtigt.
  • Bei Ummeldungen innerhalb der Gemeinde nach Beginn der Einsichtsfrist bleiben Sie im alten Wählerverzeichnis geführt, können aber per Wahlschein wählen.
  • Wenn Sie mehrere Wohnungen haben, zählt nur die Hauptwohnung im Wahlbezirk.
  • Bei Umzug wird die Wahlbehörde informiert, damit Doppelmeldungen vermieden werden.
  • Bei bekanntem Ausschluss vom Wahlrecht erfolgt die Streichung aus dem Wählerverzeichnis.
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )



Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an. 
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )
Was muss ich mitbringen?
  • Personalausweis
  • gegebenenfalls Meldebestätigung
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )

Rechtsgrundlage
weiterführende Links
  • § 72 Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO)
  • § 11 bis § 17 Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO)
  • § 46 in Verbindung mit § 3 und § 5 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG)
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )
Rechtsbehelf
  • Einspruch
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )
Michael Haack
image/svg+xml 04503/7709-330
04503/770987
E-Mail senden
Meldewesen
Gemeindeverwaltung Scharbeutz
Am Bürgerhaus 2
23683 Scharbeutz
Meldewesen
Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
frame_2
Seitenfuss

Dies könnte Sie auch interessieren:

  • Sitzungskalender ALLRIS
  • Tourismus in Scharbeutz
  • 115
  • Klimaschutz für die Gemeinde Scharbeutz KlimaAktiv
  • der Tourismus Agentur Lübecker Bucht
  • Kreis Ostholstein
  • Strandticker
  • Feuerwehren der Gemeinde Scharbeutz
  • Bürgerportal / Online-Bürgerhaus

Gemeinde Scharbeutz

Am Bürgerhaus 2
23683 Scharbeutz
Telefon:
04503/7709-0
Fax:
04503/7709-87
Email:
info@gemeinde-scharbeutz.de

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 08.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag geschlossen

Außerhalb der Öffnungszeiten Termine nach Vereinbarung, sprechen Sie uns gerne an.

Social-Media

 

© Gemeinde Scharbeutz 2021-2026

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Barrierefreiheit
  • Leichte Sprache
Navigation
  • Gemeinde
    • Aktuelle Informationen
      • Termine und Veranstaltungen
      • Neuigkeiten und Infos
      • Bekanntmachungen
      • Baustellen
      • Ausschreibungen
      • Stellenangebote
    • Gemeindeverwaltung
      • Öffnungszeiten
      • Organigramm
      • Bürgerportal / Online-Bürgerhaus
      • Was erledige ich wo?
      • Formulare / Infoblätter
      • Gemeindearchiv
    • Gemeindeportrait
      • Dorfschaften
        • Dorfschaftskalender
        • Gleschendorf
        • Gronenberg
        • Haffkrug
        • Klingberg
        • Pönitz
        • Sarkwitz
        • Scharbeutz
        • Schulendorf
        • Schürsdorf
        • Wulfsdorf
      • Einwohnerzahlen
      • Geschichtliches
      • Partnerregionen
      • Lagepläne
      • Bildergalerien
    • Ortsrecht / Satzungen
    • Politik
      • Bürgerinformation / Sitzungen
      • Ratsinformation (passwortgeschützt)
      • Bürgermeisterwahl
  • Bildung und Soziales
    • Bücherei
    • Kinder und Jugend
    • Senioren
    • Gleichstellung
    • Migration
    • Inklusion
    • Schulen
    • Kindertagesstätten
    • Kirchen
  • Gemeindeentwicklung
    • Bauleitplanung
      • Bauleitplanung und Beteiligungsverfahren
      • Bekanntmachung Bauleitplanung
      • B-Planpool
    • Baumaßnahmen
    • Gewerbe
      • Informationen für Gewerbetreibende
    • geförderte Maßnahmen
    • Tourismus
    • Klimaschutz
    • Umwelt
    • Festen Fehmarnbeltquerung
    • Glasfaserausbau
  • Freizeit und Kultur
    • Verkehr
      • Baustellen
      • Parkplätze
      • Schwerbehindertenparkplätze
      • Motorräder
      • ÖPNV
      • ALFA: Anruf-Linien-Fahrten
      • E-KFZ
      • Bike & Ride
      • E-Bike
    • Baden
    • Skatepark
    • Adventure-Golf-Anlagen
    • Kinderspielplätze
    • Sportplätze / Sporthallen
    • Bolzplätze
    • Vereine & Verbände
  • Rat und Hilfe
    • Feuerwehr
    • Polizei
    • Post
    • Beratungsstellen
    • öffentliche Einrichtungen
    • Ver- und Entsorgung
  • Service
    • Öffnungszeiten
    • der schnelle Brief
    • Schadensmeldung
    • RSS Feeds
    • Newsletteranmeldung
    • Fundsachen
    • Datenschutzerklärung
    • Datenschutzinformationen Dienstleistungen
    • Barrierefreiheit