Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl oder Oberbürgermeisterwahl vornehmen lassen
Wahlberechtigte werden in der Regel automatisch ins Wählerverzeichnis für die Bürgermeisterwahl eingetragen. Andernfalls ist ein Nachtrag unter bestimmten Bedingungen möglich.
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
Der Eintrag in das Wählerverzeichnis ermöglicht Ihnen die Teilnahme an der Wahl und ist Voraussetzung für die Abgabe Ihrer Stimme.
Im Allgemeinen werden alle Personen, die zum Stichtag (42. Tag vor der Wahl) zur Bürgermeisterwahl beziehungsweise Oberbürgermeisterwahl wahlberechtigt sind, automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dieser Personenkreis erhält in der Regel zu gegebener Zeit eine Wahlbenachrichtigung.
Wenn Sie sich erst nach dem Stichtag in der Gemeinde angemeldet haben, können Sie sich in das Wählerverzeichnis für die Wahl zur Bürgermeisterwahl beziehungsweise Oberbürgermeisterwahl eintragen lassen, wenn alle weiteren Voraussetzungen ebenfalls vorliegen.
Sofern Sie der Meinung sind, dass Sie zu Unrecht nicht im Wählerverzeichnis stehen oder Sie sich erst nach dem Stichtag rückwirkend bei der Gemeinde anmelden, sollten Sie mit dem Wahlamt Ihrer Gemeinde Kontakt aufnehmen. Das Wahlamt prüft Ihre Angaben und nimmt bei Vorliegen aller Voraussetzungen den Eintrag in das Wählerverzeichnis vor.
Bei Fragen oder zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an das Wahlamt Ihrer Gemeinde beziehungsweise Stadt.
Im Allgemeinen werden alle Personen, die zum Stichtag (42. Tag vor der Wahl) zur Bürgermeisterwahl beziehungsweise Oberbürgermeisterwahl wahlberechtigt sind, automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dieser Personenkreis erhält in der Regel zu gegebener Zeit eine Wahlbenachrichtigung.
Wenn Sie sich erst nach dem Stichtag in der Gemeinde angemeldet haben, können Sie sich in das Wählerverzeichnis für die Wahl zur Bürgermeisterwahl beziehungsweise Oberbürgermeisterwahl eintragen lassen, wenn alle weiteren Voraussetzungen ebenfalls vorliegen.
Sofern Sie der Meinung sind, dass Sie zu Unrecht nicht im Wählerverzeichnis stehen oder Sie sich erst nach dem Stichtag rückwirkend bei der Gemeinde anmelden, sollten Sie mit dem Wahlamt Ihrer Gemeinde Kontakt aufnehmen. Das Wahlamt prüft Ihre Angaben und nimmt bei Vorliegen aller Voraussetzungen den Eintrag in das Wählerverzeichnis vor.
Bei Fragen oder zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an das Wahlamt Ihrer Gemeinde beziehungsweise Stadt.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
Die Frist für die Eintragung in das Wählerverzeichnis endet 42 Tage vor dem Wahltag. Das ist der sogenannte Stichtag. Bis zu diesem Tag müssen Sie mit Hauptwohnung im Wahlbezirk gemeldet sein, um automatisch eingetragen zu werden. Danach sind Eintragungen nur noch auf Antrag oder Einspruch möglich.
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
- Meldungen nach dem Stichtag werden nur noch auf Antrag oder nach Einspruch berücksichtigt.
- Bei Ummeldungen innerhalb der Gemeinde nach Beginn der Einsichtsfrist bleiben Sie im alten Wählerverzeichnis geführt, können aber per Wahlschein wählen.
- Wenn Sie mehrere Wohnungen haben, zählt nur die Hauptwohnung im Wahlbezirk.
- Bei Umzug wird die Wahlbehörde informiert, damit Doppelmeldungen vermieden werden.
- Bei bekanntem Ausschluss vom Wahlrecht erfolgt die Streichung aus dem Wählerverzeichnis.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
Es fallen keine Kosten an.
Was muss ich mitbringen?
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
- Personalausweis
- gegebenenfalls Meldebestätigung
Rechtsgrundlage
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
Rechtsbehelf
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
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Einspruch
Gemeindeverwaltung Scharbeutz
Am Bürgerhaus 2
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Scharbeutz
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