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Gaststättenbetrieb: Erteilung einer vorübergehenden Erlaubnis / Gestattung

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Rechtsgrundlage
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Öffnungszeiten
Wer für einen kurzen Zeitraum einen Gaststättenbetrieb aufnehmen möchte (Z. B. im Rahmen eines Volksfestes), benötigt eine vorübergehende Erlaubnis.
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )


Leistungsbeschreibung
Sie beabsichtigen, während eines besonderen Anlasses (z. B. Volksfest, Musikveranstaltung) kurzfristig einen Gaststättenbetrieb (z. B. Ausschankwagen, Bierzelt) aufzunehmen? Eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis (Gestattung) ermöglicht das unter erleichterten Voraussetzungen. Der besondere Anlass darf jedoch nicht lediglich in der gastronomischen Tätigkeit selbst liegen.

Diese Erlaubnis ist nur bei einem erlaubnispflichtigen Gaststättenbetrieb notwendig. Sie benötigen die Erlaubnis nicht, wenn Sie ausschließlich
  • alkoholfreie Getränke,
  • unentgeltliche Kostproben,
  • zubereitete Speisen oder
  • in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste
verabreichen.
Die Gestattung kann nur für eine örtlich bestimmte Stelle erteilt werden. So wird zum Beispiel die Stelle, an der Ihr gestattetes Bierzelt stehen darf, in der Erlaubnis festgelegt. Unabhängig von der Gestattung des Gaststättenbetriebes benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung zur Aufstellung des Zeltes/Wagens und ähnliches. Sofern die Veranstaltung in Räumen stattfindet, sind gegebenenfalls baurechtliche Vorschriften zu beachten.
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine

(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )


Online-Vorgang-Link

Gaststättenbetrieb: Erteilung einer vorübergehenden Erlaubnis / Gestattung

Downloads und Formulare

Gaststättenbetrieb: Erteilung einer vorübergehenden Erlaubnis / Gestattung
Anträge / Formulare
Die Antragsformulare müssen der Anlage zur Gaststättenverordnung (GastVO) entsprechen.
elektronischer Antrag auf Erteilung einer vorübergehenden Gaststättenerlaubnis/Gestattung (für die Beantragung über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein)
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )

Welche Gebühren fallen an?
Derzeit fallen gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Höhe von 23,00 bis 58,00 Euro an.
Bei Anlässen mit erhöhtem Prüf- oder Bearbeitungsaufwand ist im Einzelfall eine Höchstgebühr bis zu 1.000,00 Euro zulässig. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
weiterführende Links
  • Tarifstelle 11.4.8 Allgemeiner Gebührentarif Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (VerwGebVO)
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )
Was muss ich mitbringen?
Über notwendige Unterlagen entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )

Rechtsgrundlage
weiterführende Links
  • § 12 Gaststättengesetz (GastG)
  • § 56 Abs. 3b Gewebeordnung (GewO)
  • Landesverordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes (GastVO)
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )
Julia-Christin Oldach
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23683 Scharbeutz
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Am Bürgerhaus 2
23683 Scharbeutz
Telefon:
04503/7709-0
Fax:
04503/7709-87
Email:
info@gemeinde-scharbeutz.de

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Montag bis Donnerstag 08.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
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