Gaststättenbetrieb: Erteilung einer vorübergehenden Erlaubnis / Gestattung
Informationen der Gemeinde
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Sie beabsichtigen, während eines besonderen Anlasses (z. B. Volksfest, Musikveranstaltung) kurzfristig einen Gaststättenbetrieb (z. B. Ausschankwagen, Bierzelt) aufzunehmen? Eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis (Gestattung) ermöglicht das unter erleichterten Voraussetzungen. Der besondere Anlass darf jedoch nicht lediglich in der gastronomischen Tätigkeit selbst liegen.
Diese Erlaubnis ist nur bei einem erlaubnispflichtigen Gaststättenbetrieb notwendig. Sie benötigen die Erlaubnis nicht, wenn Sie ausschließlich
Die Gestattung kann nur für eine örtlich bestimmte Stelle erteilt werden. So wird zum Beispiel die Stelle, an der Ihr gestattetes Bierzelt stehen darf, in der Erlaubnis festgelegt. Unabhängig von der Gestattung des Gaststättenbetriebes benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung zur Aufstellung des Zeltes/Wagens und ähnliches. Sofern die Veranstaltung in Räumen stattfindet, sind gegebenenfalls baurechtliche Vorschriften zu beachten.
Diese Erlaubnis ist nur bei einem erlaubnispflichtigen Gaststättenbetrieb notwendig. Sie benötigen die Erlaubnis nicht, wenn Sie ausschließlich
- alkoholfreie Getränke,
- unentgeltliche Kostproben,
- zubereitete Speisen oder
- in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste
Die Gestattung kann nur für eine örtlich bestimmte Stelle erteilt werden. So wird zum Beispiel die Stelle, an der Ihr gestattetes Bierzelt stehen darf, in der Erlaubnis festgelegt. Unabhängig von der Gestattung des Gaststättenbetriebes benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung zur Aufstellung des Zeltes/Wagens und ähnliches. Sofern die Veranstaltung in Räumen stattfindet, sind gegebenenfalls baurechtliche Vorschriften zu beachten.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Keine
Online-Vorgang-Link
Anträge / Formulare
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Die Antragsformulare müssen der Anlage zur Gaststättenverordnung (GastVO) entsprechen.
elektronischer Antrag auf Erteilung einer vorübergehenden Gaststättenerlaubnis/Gestattung (für die Beantragung über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein)
elektronischer Antrag auf Erteilung einer vorübergehenden Gaststättenerlaubnis/Gestattung (für die Beantragung über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein)
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Derzeit fallen gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Höhe von 50,00 Euro an.
Bei Anlässen mit erhöhtem Prüf- oder Bearbeitungsaufwand ist im Einzelfall eine Höchstgebühr bis zu 1.000,00 Euro zulässig. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Bei Anlässen mit erhöhtem Prüf- oder Bearbeitungsaufwand ist im Einzelfall eine Höchstgebühr bis zu 1.000,00 Euro zulässig. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Was muss ich mitbringen?
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Über notwendige Unterlagen entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.
Rechtsgrundlage
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
- § 12 Gaststättengesetz (GastG),
- § 56 Abs.3 b Gewerbeordnung (GewO),
- Landesverordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes (Gaststättenverordnung - GastVO),
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 11.4.8 - VwGebV.
04503/7709-310