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Geburten, Geburtsanmeldung

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Öffnungszeiten
Leistungsbeschreibung
Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.
Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
  • jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
  • jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Zur letzten Fallgruppe gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Geburt eines Kindes muss binnen einer Woche angezeigt werden.
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)


Was muss ich mitbringen?
Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich:
  • Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet: ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
  • Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet: die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie ggf. die Sorgeerklärung,
  • Personalausweis, Reisepass oder ein anderes Passersatzpapier der Eltern.
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)

Rechtsgrundlage
  • §§ 18 ff Personenstandsgesetz (PStG)
  • § 34 Personenstandverordnung (PStV)
  • § 34 PStV
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Maike Kahlmeier
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E-Mail senden
Melanie Graw
image/svg+xml 04503/7709-511
0170/5441280
E-Mail senden
Standesamt
Gemeindeverwaltung Scharbeutz
Am Bürgerhaus 2
23683 Scharbeutz
Standesamt
Montag:
Von 08:30 bis 12:30
Dienstag:
Von 08:30 bis 12:30
Mittwoch:
Von 08:30 bis 12:30
Donnerstag:
Von 08:30 bis 12:30
und 14:00 bis 18:00

Das Standesamt Scharbeutz bietet Termine während unserer Öffnungszeiten, sowie auch außerhalb und teilweise samstags an. Natürlich wird auf Ihre Terminwünsche im Rahmen unserer Möglichkeiten eingegangen. Bitte sprechen Sie uns im Einzelfall gerne an.

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Gemeinde Scharbeutz

Am Bürgerhaus 2
23683 Scharbeutz
Telefon:
04503/7709-0
Fax:
04503/7709-87

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 08.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag geschlossen

Außerhalb der Öffnungszeiten Termine nach Vereinbarung, sprechen Sie uns gerne an.

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