Geburtsurkunde / Geburtenbuch / Geburtenregister
Informationen der Gemeinde
Der Standesbeamte stellt auf Antrag eine Urkunde aus. Der Antrag kann mündlich, schriftlich oder per Telefax gestellt werden.
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern.
Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen.
Eine Geburtsurkunde kann insbesondere zur Verwendung im Ausland auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden (Internationale Geburtsurkunde nach dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern). Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.
Sie können sich eine (auch eine internationale Geburtsurkunde) in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, können Sie die Geburtsurkunde auch bei jedem anderen Standesamt erhalten.
Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen.
Eine Geburtsurkunde kann insbesondere zur Verwendung im Ausland auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden (Internationale Geburtsurkunde nach dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern). Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.
Sie können sich eine (auch eine internationale Geburtsurkunde) in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, können Sie die Geburtsurkunde auch bei jedem anderen Standesamt erhalten.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
keine
Bearbeitungsdauer
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
- für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 2 bis 10 Tage
Anträge / Formulare
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
- Formulare: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren an. Auskunft über deren Höhe erteilt Ihnen das zuständige Standesamt .
Für Schleswig-Holstein sind die Gebühren einheitlich geregelt: Die Ausstellung einer Geburtsurkunde kostet 15,00 Euro, jede weitere kostet 7,50 Euro.
Kostenfrei sind Geburtsurkunden, die für die Beantragung von Kinder- und Elterngeld sowie Mutterschaftshilfe ausgestellt werden.
Für Schleswig-Holstein sind die Gebühren einheitlich geregelt: Die Ausstellung einer Geburtsurkunde kostet 15,00 Euro, jede weitere kostet 7,50 Euro.
Kostenfrei sind Geburtsurkunden, die für die Beantragung von Kinder- und Elterngeld sowie Mutterschaftshilfe ausgestellt werden.
Was muss ich mitbringen?
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
- bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
- deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie) oder
- Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und
- den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters
- für andere Personen:
- gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses.
Rechtsgrundlage
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Rechtsbehelf
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht
04503/7709-510
Montag:
Von
08:30 bis 12:30
Dienstag:
Von
08:30 bis 12:30
Mittwoch:
Von
08:30 bis 12:30
Donnerstag:
Von
08:30 bis 12:30
und 14:00 bis 18:00
und 14:00 bis 18:00
Das Standesamt Scharbeutz bietet Termine während unserer Öffnungszeiten, sowie auch außerhalb und teilweise samstags an. Natürlich wird auf Ihre Terminwünsche im Rahmen unserer Möglichkeiten eingegangen. Bitte sprechen Sie uns im Einzelfall gerne an.