Schnellnavigation Seitenkopf Inhaltsbereich Navigation Seitenfuss
Seitenkopf
Menü
  • Online-Bürgerhaus / Bürgerportal
  • Bauleitplanung / Beteiligungsverfahren
  • Bekanntmachungen
  • Rat & Politik

Genehmigungsfreistellung für die Errichtung einer Anlage beantragen

Inhaltsbereich
Info
Formulare / Downloads
Gebühren
Mitbringen
Rechtsgrundlage
Kontakt
Öffnungszeiten
Wenn Sie eine bauliche Anlage errichten wollen, können Sie dies unter bestimmten Voraussetzungen ohne Genehmigung tun.
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )


Leistungsbeschreibung
Das Genehmigungsfreistellungsverfahren ermöglicht Ihnen das Bauen unter bestimmten Voraussetzungen ohne Baugenehmigung.
Innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans können Sie Bauvorhaben durchführen, wenn diese den Festsetzungen des Plans entsprechen. Dazu zählen die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen, solange es sich nicht um Sonderbauten handelt. Ebenso umfasst dies die Modernisierung oder den Ersatz von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Repowering).
Im unbeplanten Innenbereich ist es möglich, Dachgeschosse zu Wohnzwecken umzubauen oder ihre Nutzung zu ändern. Auch die Errichtung von Dachgauben ist in diesem Zusammenhang zulässig, sofern das Gebäude kein Sonderbau ist.
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen mit den Bauarbeiten innerhalb von 3 Jahren beginnen, wenn Sie die Baugenehmigung erhalten. Sie dürfen die Bauarbeiten dann für maximal 3 Jahre unterbrechen. In den Fällen, in denen Sie mit den Bauarbeiten innerhalb von 3 Jahren begonnen haben, können die Baugenehmigung um 3 Jahre verlängern lassen.
Geltungsdauer: 3  Jahre

(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )
Was sollte ich noch wissen?
Sie können keine Genehmigungsfreistellung für Sonderbauten oder Anlagen, welche Wohneinheiten von mehr als 5.000 m 2 Brutto-Gesamtfläche beinhalten, erhalten. Auch ist keine Genehmigungsfreistellung für öffentliche Anlagen, wenn diese mehr als 100 Besucher fassen können, möglich.
Bevor ein Bauantrag gestellt wird, können Sie einen Vorbescheid zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens beantragen, zum Beispiel ob das geplante Bauvorhaben an dieser Stelle bauplanungsrechtlich zulässig ist.
Es ist zu beachten, dass die Einrichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlage ohne die erforderliche Baugenehmigung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Hinzu kommt das Risiko, dass eine nicht genehmigte, jedoch begonnene Baumaßnahme eingestellt werden oder die Nutzung untersagt werden kann. Überdies kann die Beseitigung angeordnet werden.
Wenn Ihnen eine Baugenehmigung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Errichtung der Anlage eine Baubeginnsanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.
Eventuell erforderliche fachrechtliche Zulassungen oder Genehmigungen haben Sie eigenständig vor Baubeginn einzuholen. Wird mit den Bauarbeiten begonnen, ohne dass die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen, ist die untere Bauaufsichtsbehörde befugt, ein bauaufsichtliches Verfahren einzuleiten. Es kann dann zum Beispiel eine gebührenpflichtige Anordnung zur Baustilllegung (sogenannter Baustopp) ergehen.
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )

Bearbeitungsdauer
Sie dürfen mit dem Bauen beginnen, wenn die zuständige Behörde nicht innerhalb eines Monats Eingang des Antrags der Genehmigungsfreistellung widerspricht.
1  Monat

(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )



Welche Gebühren fallen an?
4 Euro je angefangene 1 000 Euro der anrechenbaren Bauwerte
weiterführende Links
  • Gebührenbildung
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )
Was muss ich mitbringen?
  • Auszug aus der Liegenschaftskarte
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung
Je nach Zweckbestimmung des Bauvorhabens können oder müssen Sie weitere Bauvorlagen einreichen. Dies sind zum Beispiel:
  • Nachweise der Standsicherheit
  • Nachweise des Brandschutzes
  • andere bautechnische Nachweise
  • Angaben über die gesicherte Erschließung hinsichtlich der Versorgung mit Wasser und Energie sowie der Entsorgung von Abwasser und der verkehrsmäßigen Erschließung
  • Berechnung des zulässigen, des vorhandenen und des geplanten Maßes der baulichen Nutzung
  • Betriebsbeschreibung
  • Angaben zur Umsetzung der Barrierefreiheit
  • Stellplätze
  • Statistischer Erhebungsbogen
Bei Werbeanlagen sind erforderlich:
  • Auszug aus der Liegenschaftskarte im Maßstab nicht kleiner als 1:500 mit Einzeichnung des Standortes
  • Zeichnung im Maßstab nicht kleiner als 1:50 und Beschreibung oder eine andere geeignete Darstellung der Werbeanlage, wie ein farbiges Lichtbild oder eine farbige Lichtbildmontage
  • Nachweis der Standsicherheit, soweit er bauaufsichtlich geprüft wird, anderenfalls die Erklärung der Aufstellerin oder des Aufstellers der bautechnischen Nachweise
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )

Rechtsgrundlage
weiterführende Links
  • § 62 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO)
  • § 1 Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter
  • § 3 Landesverordnung über Bauvorlagen im bauaufsichtlichen Verfahren und bauaufsichtliche Anzeigen (Bauvorlagenverordnung - BauVorlVO)
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )
Rechtsbehelf
  • Widerspruch
  • Klage
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )
Barbara Kurdt
image/svg+xml 04503 7709-602
E-Mail senden
Mats Jürgens
image/svg+xml 04503 7709-601
04503 770987
E-Mail senden
Bauverwaltung
Gemeindeverwaltung Scharbeutz
Am Bürgerhaus 2
23683 Scharbeutz
Bauverwaltung
Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
frame_2
Seitenfuss

Dies könnte Sie auch interessieren:

  • Sitzungskalender ALLRIS
  • Tourismus in Scharbeutz
  • 115
  • Klimaschutz für die Gemeinde Scharbeutz KlimaAktiv
  • der Tourismus Agentur Lübecker Bucht
  • Kreis Ostholstein
  • Strandticker
  • Feuerwehren der Gemeinde Scharbeutz
  • Bürgerportal / Online-Bürgerhaus

Gemeinde Scharbeutz

Am Bürgerhaus 2
23683 Scharbeutz
Telefon:
04503/7709-0
Fax:
04503/7709-87
Email:
info@gemeinde-scharbeutz.de

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 08.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag geschlossen

Außerhalb der Öffnungszeiten Termine nach Vereinbarung, sprechen Sie uns gerne an.

Social-Media

 

© Gemeinde Scharbeutz 2021-2026

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Barrierefreiheit
  • Leichte Sprache
Navigation
  • Gemeinde
    • Aktuelle Informationen
      • Termine und Veranstaltungen
      • Neuigkeiten und Infos
      • Bekanntmachungen
      • Baustellen
      • Ausschreibungen
      • Stellenangebote
    • Gemeindeverwaltung
      • Öffnungszeiten
      • Organigramm
      • Bürgerportal / Online-Bürgerhaus
      • Was erledige ich wo?
      • Formulare / Infoblätter
      • Gemeindearchiv
    • Gemeindeportrait
      • Dorfschaften
        • Dorfschaftskalender
        • Gleschendorf
        • Gronenberg
        • Haffkrug
        • Klingberg
        • Pönitz
        • Sarkwitz
        • Scharbeutz
        • Schulendorf
        • Schürsdorf
        • Wulfsdorf
      • Einwohnerzahlen
      • Geschichtliches
      • Partnerregionen
      • Lagepläne
      • Bildergalerien
    • Ortsrecht / Satzungen
    • Politik
      • Bürgerinformation / Sitzungen
      • Ratsinformation (passwortgeschützt)
      • Bürgermeisterwahl
  • Bildung und Soziales
    • Bücherei
    • Kinder und Jugend
    • Senioren
    • Gleichstellung
    • Migration
    • Inklusion
    • Schulen
    • Kindertagesstätten
    • Kirchen
  • Gemeindeentwicklung
    • Bauleitplanung
      • Bauleitplanung und Beteiligungsverfahren
      • Bekanntmachung Bauleitplanung
      • B-Planpool
    • Baumaßnahmen
    • Gewerbe
      • Informationen für Gewerbetreibende
      • Gewerbegebiet Gleschendorf
    • geförderte Maßnahmen
    • Tourismus
    • Klimaschutz
    • Umwelt
    • Festen Fehmarnbeltquerung
    • Glasfaserausbau
  • Freizeit und Kultur
    • Verkehr
      • Baustellen
      • Parkplätze
      • Schwerbehindertenparkplätze
      • Motorräder
      • ÖPNV
      • ALFA: Anruf-Linien-Fahrten
      • E-KFZ
      • Bike & Ride
      • E-Bike
    • Baden
    • Skatepark
    • Adventure-Golf-Anlagen
    • Kinderspielplätze
    • Sportplätze / Sporthallen
    • Bolzplätze
    • Vereine & Verbände
  • Rat und Hilfe
    • Feuerwehr
    • Polizei
    • Post
    • Beratungsstellen
    • öffentliche Einrichtungen
    • Ver- und Entsorgung
  • Service
    • Öffnungszeiten
    • der schnelle Brief
    • Schadensmeldung
    • RSS Feeds
    • Newsletteranmeldung
    • Fundsachen
    • Datenschutzerklärung
    • Datenschutzinformationen Dienstleistungen
    • Barrierefreiheit