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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

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Häusliche Krankenpflege für gesetzlich Krankenversicherte beantragen
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt kann Ihnen häusliche Krankenpflege verordnen, wenn Sie zum Beispiel nach einer Operation oder schweren Erkrankung Unterstützung benötigen. 
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, muss die häusliche Krankenpflege vorab von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden. Sie können dann – auf Wunsch mit Hilfe Ihrer Krankenkasse – einen geeigneten Pflegedienst auswählen, der Vertragspartner Ihrer Krankenkasse ist. 
Die Pflege kann in Ihrem Haushalt, bei Ihrer Familie oder an einem anderen geeigneten Ort stattfinden. Das sind zum Beispiel betreute Wohnformen sowie Schule und Kindergarten bei Kindern und Jugendlichen.
Zur häuslichen Krankenpflege kann gehören:
  • Grundpflege: Diese umfasst zum Beispiel Körperpflege, Ernährung und Mobilität.
  • Behandlungspflege: Die Behandlungspflege hilft, die Krankheit zu heilen beziehungsweise nicht zu verschlimmern. Dazu gehören zum Beispiel das Setzen von Spritzen oder Wundversorgung.
  • Hauswirtschaftliche Versorgung: Dies sind Hilfen im Haushalt, zum Beispiel Einkaufen, Waschen oder Reinigen der Wohnung.
Unterstützungspflege
Die sogenannte Unterstützungspflege ist notwendig,
  • wenn Sie eine schwere Krankheit haben, 
  • sich eine Krankheit akut verschlimmert 
  • und Sie insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer ambulanten Krankenhausbehandlung Unterstützung benötigen.
Die Unterstützungspflege umfasst in der Regel die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Unterstützungspflege für jeden Krankheitsfall bis zu 4 Wochen. Eine Verlängerung aus medizinischen Gründen ist möglich.
Sicherungspflege
Wenn die häusliche Krankenpflege den ärztlichen Behandlungserfolg sichert, zahlt Ihre gesetzliche Krankenversicherung die sogenannte Sicherungspflege. Diese umfasst Behandlungspflege so lange, wie sie medizinisch erforderlich ist. 
Einige Krankenkassen haben in ihrer Satzung festgelegt, dass zusätzlich zur Behandlungspflege auch Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung gezahlt werden können.
Krankenhausvermeidungspflege
Die sogenannte Krankenhausvermeidungspflege erhalten Sie,
  • wenn eine Behandlung im Krankenhaus nicht möglich ist, 
  • Sie durch die häusliche Krankenpflege nach einer Krankenhausbehandlung früher wieder nach Hause können,
  • oder sich die Krankenhausbehandlung durch die häusliche Krankenpflege ganz vermeiden lässt. 
Die Krankenhausvermeidungspflege umfasst Behandlungspflege und – wenn erforderlich – zusätzlich die Grundpflege sowie die hauswirtschaftliche Versorgung. Krankenhausvermeidungspflege übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen bis zu 4 Wochen je Krankheitsfall. Eine Verlängerung aus medizinischen Gründen ist möglich.
Sozialhilfe: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Wenn Ihr Einkommen (z.B. Rente) und Vermögen im Alter oder bei Erwerbsminderung nicht für die Finanzierung Ihres notwendigen Lebensunterhalts ausreichen, können Sie Leistungen der Grundsicherung in Anspruch nehmen. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen.
Die Leistungen umfassen insbesondere den notwendigen Lebensunterhalt einschließlich angemessener Aufwendungen für Unterkunft und Heizung.
Leistungen  der Grundsicherung im Alter und  Erwerbsminderung können in Anspruch nehmen:
  • Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, bei Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren.
  • Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, bei Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren + x Monate. Für die Personen der Geburtsjahrgänge 1947 bis 1967 gilt hinsichtlich des Erreichens der Altersgrenze eine gesetzliche Stufenregelung.
  • Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Sie können den Antrag auf Leistungen der Grundsicherung auch stellen, wenn Sie in einem Heim (stationäre Einrichtung) leben.
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Welche Fristen muss ich beachten?
Häusliche Krankenpflege für gesetzlich Krankenversicherte beantragen
Sie müssen keine Fristen beachten. Die ärztliche Verordnung müssen Sie beziehungsweise Ihr Pflegedienst vor Beginn der häuslichen Krankenpflege bei Ihrer Krankenkasse einreichen. 
Wenn Sie bereits häusliche Krankenpflege beziehen oder unmittelbar beziehen wollen, übernimmt die Krankenkasse bis zur Entscheidung über die Genehmigung die Kosten für die vom Pflegedienst erbrachten Leistungen nur, wenn die Verordnung spätestens 3 Werktage nach Ausstellung der Verordnung bei der Krankenkasse vorliegt.
 
Sozialhilfe: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen.
  • Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen.
  • Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie zum Beispiel eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Was sollte ich noch wissen?
Sozialhilfe: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Unterhaltsansprüche, die Sie gegenüber Ihren Kindern und Eltern haben, bleiben unberücksichtigt, sofern deren jährliches Gesamteinkommen unter einem Betrag von 100.000 Euro liegt.
Weitere Informationen zur Grundsicherung im Alter erhalten Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Deutschen Rentenversicherung.
  • BMAS - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Deutsche Rentenversicherung - Grundsicherung
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)


Anträge / Formulare
Häusliche Krankenpflege für gesetzlich Krankenversicherte beantragen
-    Formulare: nein
-    Onlineverfahren möglich: nein
-    Schriftform erforderlich: nein
-    Persönliches Erscheinen nötig: nein
Sozialhilfe: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde-/Amts- oder Stadtverwaltung.
Oder als Download auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)

Welche Gebühren fallen an?
Häusliche Krankenpflege für gesetzlich Krankenversicherte beantragen
Erwachsene zahlen für jede Verordnung EUR 10,00 sowie 10 Prozent der Kosten als gesetzliche Zuzahlung. Das gilt für die ersten 28 Tage pro Kalenderjahr.
Die gesetzliche Zuzahlung entfällt, wenn
  • Sie die häusliche Krankenpflege wegen Schwangerschaft oder Entbindung benötigen.
  • Sie von der gesetzlichen Zuzahlungspflicht befreit sind.
Sozialhilfe: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Keine
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Was muss ich mitbringen?
Häusliche Krankenpflege für gesetzlich Krankenversicherte beantragen
  • Ärztliche Verordnung
Sozialhilfe: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Personalausweis,
  • Unterlagen über Ihre derzeitigen Einkünfte (zum Beispiel Bescheid über eine Rentenzahlung, Gehaltsnachweis, Unterhaltszahlungen) und Ihr Vermögen (zum Beispiel Sparverträge).
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)

Rechtsgrundlage
Häusliche Krankenpflege für gesetzlich Krankenversicherte beantragen
  • § 37 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
  • § 8 Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989)
Sozialhilfe: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
§§ 41- 46 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe.
  • §§ 41 ff. SGB XII
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Rechtsbehelf
Häusliche Krankenpflege für gesetzlich Krankenversicherte beantragen
  • Widerspruch
  • Klage vor dem Sozialgericht
     
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
A. Seidel
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L. Heitmüller
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Amt für Soziale Hilfen Timmendorfer Strand
Amt für Soziale Hilfen Timmendorfer Strand

Das Amt für Soziale Hilfen Timmendorfer Strand (ehem. Verwaltungsstelle Timmendorfer Strand) nimmt die gemeindlichen Aufgabenbereiche nach SGB XII und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für die Gemeinde Scharbeutz wahr.

Öffnungszeiten:

Montag und Mittwoch geschlossen

Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:00-12:00 Uhr

Wohldkamp 1
23669 Timmendorfer Strand
Amt für Soziale Hilfen Timmendorfer Strand
Dienstag:
Von 08:00 bis 12:00
Donnerstag:
Von 08:00 bis 12:00
Freitag:
Von 08:00 bis 12:00
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Gemeinde Scharbeutz

Am Bürgerhaus 2
23683 Scharbeutz
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Montag bis Donnerstag 08.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
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