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Kurabgabe

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Informationen der Gemeinde

Die Kurabgabe wird aufgrund der Anerkennung als Ostseeheilbad für besondere Vorteile aus der Möglichkeit zur Inanspruchnahme der gemeindlichen Kur- und Erholungseinrichtungen und –veranstaltungen erhoben. Die Kurabgabe dient ausschließlich der Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen und durchgeführten Veranstaltungen.

Der Kurabgabepflicht unterliegen diejenigen natürlichen Personen, die sich im Gemeindegebiet von Scharbeutz aufhalten, ohne dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt zu haben (ortsfremd). 

Wer als Feriengast nach Scharbeutz kommt, muss sich nicht direkt um eine Abgabeerklärung oder Zahlung der Kurabgabe kümmern - das erledigt in der Regel seine Unterkunftsgeberin bzw. sein Unterkunftsgeber für ihn. Der nach dem Bundesmeldegesetz ohnehin vorgeschriebene Meldeschein, den jeder Gast auszufüllen hat, wird zugleich als "Anmeldung zur Kurabgabe" und als OstseeCard des Feriengastes genutzt. Die Kurabgabe selbst wird dann von der Unterkunftsgeberin oder dem Unterkunftsgeber errechnet und an den Tourismus-Service bzw. die Gemeinde, die für die Verwaltung der "eigentlichen Kurabgabe" verantwortlich sind, abgeführt.

Dieses Verfahren erspart dem Gast unnötige Formalitäten und den übrigen Beteiligten erheblichen Zusatzaufwand.

Auf den ersten Blick erscheint einzelnen Vermietern der Aufwand für das Errechnen und das Abführen der Kurabgabe an den Tourismus-Service bzw. die Gemeinde recht aufwendig. Der Aufwand für diese Serviceleistung, die  eigentlich gegenüber dem eigenen Gast erbracht wird, steht aber in einem krassen Missverhältnis zu dem Aufwand, den man betreiben müsste, wenn diese Aufgabe von der öffentlichen Hand allein zu erbringen wäre. Vergessen darf man dabei auch nicht, dass das Ausfüllen der Meldescheine ohnehin nach den melderechtlichen Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes vorgeschrieben ist. Unterkunftsgeberinnen und Unterkunftsgeber helfen hier also mit, die Kosten der Allgemeinheit an sinnvoller Stelle zu reduzieren.

Bemessungsgrundlage ist die Zahl der Tage des Aufenthalts, unterschie­den nach den Zeiträumen.

Bei Zahlung der Kurabgabe erhalten Sie dann vom Wohnungsgeber neben einer Quittung die OstseeCard.

Die OstseeCard bietet Ihnen z. B. folgende Vorteile:

  • Freier Strandzugang in 19 anderen Ostseebädern für einen Tag
  • Fahrten mit dem ÖPNV zwischen Scharbeutz/Haffkrug, Sierksdorf, Timmen­dorfer Strand/Niendorf und Neustadt in Holstein zum Preis von 1,00 EUR pro Fahrt
  • 20 % Rabatt auf den Eintritt in das Meerwasserhallenbad in Niendorf
  • Ermäßigung auf den Eintritt im Sea−Life Center
  • Ermäßigung auf zahlreiche Veranstaltungen des Tourismus−Service
  • Ermäßigung beim Dünengolf Scharbeutz und beim Parkgolf Scharbeutz
  • sowie weitere Vergünstigungen bei den Partnerunternehmen der Ostseecard
Weiterführende Informationen
  • Vermieterinformationen zum Meldeschein
  • Satzung der Gemeinde Scharbeutz über die Erhebung einer Kurabgabe (Kurabgabesatzung) vom 16.12.2021
Leistungsbeschreibung
Eine Kurabgabe kann durch als Kur- oder Erholungsort anerkannten Gemeinden erhoben werden, wenn die Gemeinde eine entsprechende Ortssatzung erlassen hat.
Kurabgabepflichtig sind Ortsfremde, die sich im Erhebungsgebiet aufhalten und die die Möglichkeit zur Benutzung von öffentlichen Einrichtungen oder zur Teilnahme an Veranstaltungen haben.
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Was sollte ich noch wissen?
Allgemeine Informationen zum Thema Tourismus in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH (TASH).
  • TASH – Willkommen in Schleswig-Holstein
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)


Anmeldung zur Ostseecard (sind beim Vermieter vorrätig)

Gebühren:

Die Kurabgabe entsteht mit Eintreffen in dem Gemeindegebiet. Sie ist beim Wohnungsgeber, Verwalter oder Beauftragten, ansonsten beim Tourismus-Service zu entrichten.

Höhe der Kurabgabe, die je Person/Nacht fällig wird:


Nebensaison 01.01.-14.03. Scharbeutz/Haffkrug 1,50 €, Binnenland 1,00 €
Zwischensaison 15.03.-14.05. Scharbeutz/Haffkrug 2,00 €, Binnenland 1,50 €
Hauptsaison 15.05- 14.09. Scharbeutz/Haffkrug 2,80 €, Binnenland 2,00 €
Zwischensaison 15.09.-30.10. Scharbeutz/Haffkrug 2,00 €, Binnenland 1,50 €
Nebensaison 01.11.-31.12. Scharbeutz/Haffkrug 1,50 €, Binnenland 1,00 €


Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Kurabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Was muss ich mitbringen?
Keine
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)

Rechtsgrundlage
§ 10 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG).
  • § 10 KAG
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Dirk Papenfuß
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04503/770987
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Rita Bertran Kaiser
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Barbara Körner
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04503/770987
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Josepha Schlott
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Steuern und Abgaben
Gemeindeverwaltung Scharbeutz
Am Bürgerhaus 2
23683 Scharbeutz
Steuern und Abgaben
Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:
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Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
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Gemeinde Scharbeutz

Am Bürgerhaus 2
23683 Scharbeutz
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04503/7709-0
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Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 08.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
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Außerhalb der Öffnungszeiten Termine nach Vereinbarung, sprechen Sie uns gerne an.

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