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Leichenpass - Ausstellung

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Leistungsbeschreibung
Für die Überführung einer Leiche an einen Ort außerhalb Schleswig-Holsteins kann ein Leichenpass beantragt werden.
Ein Leichenpass ist innerhalb Deutschlands nur dann erforderlich, wenn das Ziel-Bundesland oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt. Bei Beförderung von Leichen aus anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland nach oder durch Schleswig-Holstein reicht das Mitführen einer Todesbescheinigung oder einer Sterbeurkunde aus.
Für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt.
Voraussetzung für die Ausstellung eines Leichenpasses ist, dass die standesamtliche Beurkundung des Todes vorliegt und die Möglichkeit der Bestattung am Bestimmungsort nachgewiesen wird.
Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)



Welche Gebühren fallen an?
Für die Ausstellung eines Leichenpasses fällt eine Rahmengebühr zwischen 15,00 und 50,00 Euro gemäß kommunaler Satzung an.
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Was muss ich mitbringen?
  • Sterbeurkunde oder Todesbescheinigung,
  • Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung durch das Bestattungsunternehmen,
  • solange die Todesbescheinigung nicht den Vermerk des Standesamtes trägt: Genehmigung der Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist,
  • bei Anhaltspunkten für einen nichtnatürlichen Tod oder bei der Leiche einer unbekannten Person: Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsgerichts.
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob Sie eventuell weitere Unterlagen vorlegen müssen.
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)

Rechtsgrundlage
§ 11 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein (Bestattungsgesetz - BestattG).
  • § 11 BestattG
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Jasmin Will
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Ordnung und Verkehr
Gemeindeverwaltung Scharbeutz
Am Bürgerhaus 2
23683 Scharbeutz
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Am Bürgerhaus 2
23683 Scharbeutz
Telefon:
04503/7709-0
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04503/7709-87

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 08.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
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