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Personalausweis, vorläufiger

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Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )


Leistungsbeschreibung
Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.
Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer: 3  Monate

(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt folgende Hinweise:     
  • Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
  • Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )



Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 10,00 € EUR
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
Gebühr: 13,00 € EUR
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )
Was muss ich mitbringen?
  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
  • Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )

Rechtsgrundlage
weiterführende Links
  • § 9 Personalausweisgesetz (PAuswG)
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )
Anna-Catherine Indroy
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04503/770987
E-Mail senden
Bürgerservice / Meldewesen
Gemeindeverwaltung Scharbeutz
Am Bürgerhaus 2
23683 Scharbeutz
Bürgerservice / Meldewesen
Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:
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und 14:00 bis 18:00 Uhr
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Am Bürgerhaus 2
23683 Scharbeutz
Telefon:
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Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 08.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
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