Private Feuerwerke: Ausnahme für das Abbrennen privater Kleinfeuerwerke außerhalb des Jahreswechsels beantragen
Wenn Sie als Privatperson außerhalb des Jahreswechsels ein Kleinfeuerwerk abbrennen möchten, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.
Diese müssen Sie vorab beantragen und kann gegebenenfalls mit Auflagen versehen werden.
Diese müssen Sie vorab beantragen und kann gegebenenfalls mit Auflagen versehen werden.
Informationen der Gemeinde
Für die Gemeinde Scharbeutz gilt, dass gemeindliche Anlagen und Einrichtungen entlang der Strandallee, zu denen auch der Strandbereich und die Seebrücken zählen, nicht für für das Abbrennen von Feuerwerken anlässlich privater Anlässe zur Verfügung gestellt werden. Eine Ausnahmegenehmigung kann nicht erteilt werden. Dieses gilt für die Zeit vom 02. Januar bis 30. Dezember.
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
Sie benötigen für das Abbrennen von Feuerwerken außerhalb des Jahreswechsels eine vorab beantragte Genehmigung.
Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind, dürfen Sie am 31.12. und 01.01. eines Jahres Pyrotechnik der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerk) ohne besondere behördliche Erlaubnis abbrennen.
Den Rest des Jahres dürfen Sie ein Feuerwerk nur abbrennen, wenn Sie im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheins sind.
Außerhalb des Jahreswechsels können Sie aber als Privatperson, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind, zu besonderen Anlässen (wie beispielsweise eine Hochzeit) eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Die örtlich zuständige Sprengstoffbehörde prüft ihren Antrag darauf, ob eine Gefahr durch das Kleinfeuerwerk besteht, ob ein begründeter Anlass vorliegt und ob alle relevanten Dokumente vorliegen.
Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind, dürfen Sie am 31.12. und 01.01. eines Jahres Pyrotechnik der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerk) ohne besondere behördliche Erlaubnis abbrennen.
Den Rest des Jahres dürfen Sie ein Feuerwerk nur abbrennen, wenn Sie im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheins sind.
Außerhalb des Jahreswechsels können Sie aber als Privatperson, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind, zu besonderen Anlässen (wie beispielsweise eine Hochzeit) eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Die örtlich zuständige Sprengstoffbehörde prüft ihren Antrag darauf, ob eine Gefahr durch das Kleinfeuerwerk besteht, ob ein begründeter Anlass vorliegt und ob alle relevanten Dokumente vorliegen.
Online-Vorgang-Link
Was muss ich mitbringen?
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- gegebenenfalls eine Einverständniserklärung der Grundstückeigentümerin oder des Grundstückseigentümers
- Ort, Art und Umfang sowie Beginn und Ende des Feuerwerks,
- Entfernungen zu besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen innerhalb des größten Schutzabstandes,
-
die Sicherungsmaßnahmen, insbesondere Absperrmaßnahmen sowie sonstige Vorkehrungen zum Schutze der Nachbarschaft und der Allgemeinheit
Rechtsgrundlage
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
weiterführende Links
Rechtsbehelf
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
- Widerspruch
04503/7709-302
Gemeindeverwaltung Scharbeutz
Am Bürgerhaus 2
23683
Scharbeutz
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