Reisepass als beschädigt melden
Wenn Sie einen neuen Reisepass benötigen, unterstützt Sie Ihre Passbehörde.
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
Wenn Ihr Reisepass beschädigt ist und Sie einen neuen Reisepass benötigen, wenden sich Sie an Ihre zuständige Passbehörde. Dort werden Ihre Angaben aufgenommen und es wird alles Notwendige veranlasst, damit Sie Ihren neuen Reisepass so schnell wie möglich erhalten.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
Sobald Sie bemerken, dass Ihr Reisepass beschädigt ist, sollten Sie dies möglichst zeitnah melden. Es gibt keine feste Frist, die Sie einhalten müssen.
Bearbeitungsdauer
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
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Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab. In vielen Fällen wird die Meldung sofort entgegengenommen und dokumentiert. Wenn weitere Prüfungen notwendig sind, kann dies etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
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Die Meldung Ihres beschädigten Reisepasses ist kostenfrei. Wenn zusätzliche Bescheinigungen erforderlich sind oder weitere Leistungen der Behörde anfallen, können Gebühren entstehen.
Was muss ich mitbringen?
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
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- beschädigter Reisepass
Rechtsgrundlage
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
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weiterführende Links
Rechtsbehelf
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
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- Widerspruch
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