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Reisepass im Expressverfahren (Expresspass)

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Öffnungszeiten
Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt in der Regel mindestens 2 Wochen. Wenn Sie kurzfristig einen Reisepass benötigen, können Sie diesen in einem Express-Bestellverfahren beantragen.
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )


Informationen der Gemeinde

Das persönliche Erscheinen ist  zur Feststellung der Identität und zur Abnahme der Fingerabdrücke zwingend erforderlich.

Leistungsbeschreibung
Mit einem Reisepass können Sie sich ausweisen, wenn Sie in andere Länder reisen. Falls Sie den Reisepass dringend benötigen, können Sie ihn in einem Express-Bestellverfahren bei einem Bürgeramt beantragen. Die Lieferzeit für Ihren neuen Reisepass beträgt dann in der Regel 3 Werktage. Dafür fällt für Sie ein höherer Beitrag an. 
Der normale Reisepass hat 32 Seiten. Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Beide Varianten können im Express-Bestellverfahren beantragt werden.
Sie können Ihren Reisepass im Express-Bestellverfahren bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragen. Sie können auch einen Antrag bei jedem anderen Bürgeramt stellen, wenn Sie dafür einen wichtigen Grund darlegen können. Dafür fällt zusätzlich ein Unzuständigkeitszuschlag an.
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Für Antragstellende unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 6  Jahre

Für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre
Geltungsdauer: 10  Jahre

(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )

Bearbeitungsdauer
Voraussetzung ist, dass die Bestellung bis 12:00 Uhr beim Passhersteller eingetroffen ist.
3  Werktage

(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )



Welche Gebühren fallen an?
Die Grundgebühren für den Reisepass verdoppeln sich, wenn
  • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
  • Sie die Ausstellung nicht an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Passbeantragung im Express-Bestellverfahren, wenn Sie jünger als 24 Jahre sind.
Gebühr: 69,50 € EUR
Passbeantragung im Express-Bestellverfahren, wenn Sie 24 Jahre oder älter sind
Gebühr: 102,00 € EUR
Gebührenzuschlag für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren mit 48 Seiten:
Gebühr: 22,00 € EUR
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )
Was muss ich mitbringen?
  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • erfüllte Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe
  • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Kinderreisepass
  • gegebenenfalls:  
    • Personenstandsurkunde wie beispielsweise Geburtsurkunde,
    • Eheurkunde oder
    • Lebenspartnerschaftsurkunde
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )

Rechtsgrundlage
weiterführende Links
  • § 6 Absatz 1 Ausstellung eines Passes Paßgesetz (PaßG)
  • § 15 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
  • § 1 Muster des Reisepasses; Änderung von Daten (Passverordnung - PassV)
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )
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Bürgerservice / Meldewesen
Gemeindeverwaltung Scharbeutz
Am Bürgerhaus 2
23683 Scharbeutz
Bürgerservice / Meldewesen
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von 08:30 bis 12:30 Uhr
Dienstag:
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von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
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Gemeinde Scharbeutz

Am Bürgerhaus 2
23683 Scharbeutz
Telefon:
04503/7709-0
Fax:
04503/7709-87

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 08.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag geschlossen

Außerhalb der Öffnungszeiten Termine nach Vereinbarung, sprechen Sie uns gerne an.

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