Schnellnavigation Seitenkopf Inhaltsbereich Navigation Seitenfuss
Seitenkopf
Menü
  • Online-Bürgerhaus / Bürgerportal
  • Bauleitplanung / Beteiligungsverfahren
  • Bekanntmachungen
  • Rat & Politik

Standesamt 

Aufgrund einer Fortbildungsveranstaltung bleibt das Standesamt am Mittwoch, den 12.11.2025 geschlossen.  

weiter Informationen


Reisepass im Expressverfahren (Expresspass)

Inhaltsbereich
Info
Formulare / Downloads
Gebühren
Mitbringen
Rechtsgrundlage
Kontakt
Öffnungszeiten
Benötigen Sie kurzfristig einen Reisepass und können nicht 2 Wochen oder mehr auf einen regulären Reisepass warten? Dann können Sie Ihren Reisepass in einem Express-Bestellverfahren beantragen.
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )


Informationen der Gemeinde

Das persönliche Erscheinen ist  zur Feststellung der Identität und zur Abnahme der Fingerabdrücke zwingend erforderlich.

Leistungsbeschreibung
Falls Sie dringend einen Reisepass benötigen, können Sie ihn in einem Express-Bestellverfahren beantragen. Trifft der Reisepassantrag bis 12:00 Uhr beim Passhersteller ein, beträgt die Lieferzeit für Ihren neuen Reisepass dann in der Regel 3 Werktage, bis er bei der inländischen Behörde abholbereit vorliegt. Dafür zahlen Sie einen Zuschlag. 
Der Express-Reisepass ist ein regulärer Reisepass, dessen Bestell- und Produktionsprozess beschleunigt ist. Wenn Sie einen Reisepass sofort benötigen, können Sie einen vorläufigen Pass beantragen. Dieser verfügt aber nicht über alle Funktionen des regulären Reisepasses und hat eine deutlich kürzere Geltungsdauer.
Wenn Sie mit Kindern reisen, können Sie auch deren Reisepässe express beantragen.
Sie können Ihren Reisepass im Express-Verfahren bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragen. Sie können auch einen solchen Antrag bei jedem anderen Bürgeramt stellen, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Dafür fällt zusätzlich ein Unzuständigkeitszuschlag an.
Ab dem 1. Mai 2025 dürfen nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden, die von einem externen Dienstleister beispielsweise einem Fotografen oder einer Fotografin oder der Pass- und Personalausweisbehörde über ein eigenes Bilderfassungssystem erstellt werden. Papierlichtbilder sind nicht mehr zugelassen.
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre
Geltungsdauer: 10  Jahre

Für Antragstellende unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 6  Jahre

(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )

Bearbeitungsdauer
Voraussetzung ist, dass die Bestellung bis 12:00 Uhr beim Passhersteller eingetroffen ist.
3  Werktage

(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )



Welche Gebühren fallen an?
Die Grundgebühren für den Reisepass verdoppeln sich, wenn
  • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
  • Sie die Ausstellung nicht an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Gebührenzuschlag für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren mit 48 Seiten
Gebühr: 22,00 € EUR
Passbeantragung im Express-Bestellverfahren, wenn Sie 24 Jahre oder älter sind
Gebühr: 102,00 € EUR
Passbeantragung im Express-Bestellverfahren, wenn Sie jünger als 24 Jahre sind.
Gebühr: 69,50 € EUR
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )
Was muss ich mitbringen?
  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf). Im Ausland können abweichende Regelungen gelten und ein Papier-Passfoto kann noch akzeptiert werden.
  • sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger
    • Reisepass
    • vorläufiger Reisepass
    • Personalausweis
    • vorläufiger Personalausweis
    • Kinderreisepass
  • gegebenenfalls Personenstandsurkunde wie beispielsweise:
    • Geburtsurkunde
    • Eheurkunde
    • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • bei Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren:
    • Ausweisdokumente der anwesenden sorgeberechtigten Personen
    • gegebenenfalls Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )

Rechtsgrundlage
weiterführende Links
  • § 6 Absatz 1 Passgesetz (PassG)
  • § 15 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
  • § 1 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )
Enya Okunek
image/svg+xml 04503/7709-330
04503/770987
E-Mail senden
Bürgerservice / Meldewesen
Gemeindeverwaltung Scharbeutz
Am Bürgerhaus 2
23683 Scharbeutz
Bürgerservice / Meldewesen
Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
frame_2
Seitenfuss

Dies könnte Sie auch interessieren:

  • Seebrücken Bautagebuch
  • Sitzungskalender ALLRIS
  • Tourismus in Scharbeutz
  • 115
  • Klimaschutz für die Gemeinde Scharbeutz KlimaAktiv
  • der Tourismus Agentur Lübecker Bucht
  • Kreis Ostholstein
  • Strandticker
  • Feuerwehren der Gemeinde Scharbeutz
  • Bürgerportal / Online-Bürgerhaus

Gemeinde Scharbeutz

Am Bürgerhaus 2
23683 Scharbeutz
Telefon:
04503/7709-0
Fax:
04503/7709-87

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 08.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag geschlossen

Außerhalb der Öffnungszeiten Termine nach Vereinbarung, sprechen Sie uns gerne an.

Social-Media

 

© Gemeinde Scharbeutz 2021-2024

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Barrierefreiheit
  • Leichte Sprache
Navigation
  • Gemeinde
    • Aktuelle Informationen
      • Termine und Veranstaltungen
      • Neuigkeiten und Infos
      • Bekanntmachungen
      • Baustellen
      • Ausschreibungen
      • Stellenangebote
    • Gemeindeverwaltung
      • Öffnungszeiten
      • Organigramm
      • Bürgerportal / Online-Bürgerhaus
      • Was erledige ich wo?
      • Formulare / Infoblätter
      • Gemeindearchiv
    • Gemeindeportrait
      • Dorfschaften
        • Dorfschaftskalender
        • Gleschendorf
        • Gronenberg
        • Haffkrug
        • Klingberg
        • Pönitz
        • Sarkwitz
        • Scharbeutz
        • Schulendorf
        • Schürsdorf
        • Wulfsdorf
      • Einwohnerzahlen
      • Geschichtliches
      • Partnerregionen
      • Lagepläne
    • Ortsrecht / Satzungen
    • Politik
      • Bürgerinformation / Sitzungen
      • Ratsinformation (passwortgeschützt)
      • Bürgermeisterwahl
  • Bildung und Soziales
    • Bücherei
    • Kinder und Jugend
    • Senioren
    • Gleichstellung
    • Migration
    • Inklusion
    • Schulen
    • Kindertagesstätten
    • Kirchen
  • Gemeindeentwicklung
    • Bauleitplanung
      • Bauleitplanung und Beteiligungsverfahren
      • Bekanntmachung Bauleitplanung
      • B-Planpool
    • Baumaßnahmen
    • Gewerbe
      • Informationen für Gewerbetreibende
      • Gewerbegebiet Gleschendorf
    • geförderte Maßnahmen
    • Tourismus
    • Klimaschutz
    • Umwelt
    • Festen Fehmarnbeltquerung
    • Glasfaserausbau
  • Freizeit und Kultur
    • Verkehr
      • Baustellen
      • Parkplätze
      • Schwerbehindertenparkplätze
      • Motorräder
      • ÖPNV
      • ALFA: Anruf-Linien-Fahrten
      • E-KFZ
      • Bike & Ride
      • E-Bike
    • Baden
    • Skatepark
    • Adventure-Golf-Anlagen
    • Kinderspielplätze
    • Sportplätze / Sporthallen
    • Bolzplätze
    • Vereine & Verbände
  • Rat und Hilfe
    • Feuerwehr
    • Polizei
    • Post
    • Beratungsstellen
    • öffentliche Einrichtungen
    • Ver- und Entsorgung
  • Service
    • Öffnungszeiten
    • der schnelle Brief
    • Schadensmeldung
    • RSS Feeds
    • Newsletteranmeldung
    • Fundsachen
    • Datenschutzinformationen
    • Barrierefreiheit