Reisepass wegen Diebstahl melden
Wenn Ihr Reisepass gestohlen wurde, unterstützt Sie Ihre Passbehörde dabei, den Verlust schnell und unkompliziert zu melden und Ihr Dokument sperren zu lassen.
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
Wenn Ihr Reisepass gestohlen wurde, können Sie dies bei Ihrer zuständigen Passbehörde melden. Die Behörde nimmt Ihre Angaben auf, prüft die erforderlichen Unterlagen und vermerkt den Diebstahl im Passregister. So wird verhindert, dass Ihr Reisepass missbräuchlich verwendet wird.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
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Melden Sie den Diebstahl möglichst unverzüglich, um Missbrauch zu verhindern.
Bearbeitungsdauer
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
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In der Regel wird die Meldung sofort aufgenommen und dokumentiert. Bei weiteren Prüfungen kann es etwas länger dauern.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
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Die Meldung des Diebstahls ist in der Regel kostenfrei. Für zusätzliche Bescheinigungen oder besondere Leistungen können Gebühren anfallen.
Was muss ich mitbringen?
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
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- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf). Im Ausland können abweichende Regelungen gelten und ein Papier-Passfoto kann noch akzeptiert werden.
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sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger
- Reisepass
- vorläufiger Reisepass
- Personalausweis
- vorläufiger Personalausweis
- gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
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bei Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren:
- Ausweisdokumente der anwesenden sorgeberechtigten Personen
- gegebenenfalls Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person
- gegebenenfalls Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person
- gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde
- Familienbuch
- Erklärung über die Namensführung
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gegebenenfalls sind weitere Unterlagen notwendig, zum Beispiel
- bei Verlust durch Diebstahl: polizeiliche Meldung
Rechtsgrundlage
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
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weiterführende Links
Rechtsbehelf
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
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- Widerspruch
Gemeindeverwaltung Scharbeutz
Am Bürgerhaus 2
23683
Scharbeutz
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