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Schaustellungen von Personen: Erlaubnis

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Leistungsbeschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen veranstalten möchten beziehungsweise solche in Ihren Räumen veranstalten lassen möchten, benötigen Sie (zusätzlich zur Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls einer Reisegewerbekarte) eine Erlaubnis.
Schaustellungen von Personen sind zum Beispiel Striptease- oder Peep-Shows und die bloße Präsentation von Menschen mit auffälligen Körpermerkmalen.
Wenn die Darbietungen einen überwiegend künstlerischen, sportlichen, akrobatischen oder ähnlichen Charakter haben, ist ihre Durchführung nicht erlaubnispflichtig gemäß Gewerbeordnung.
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Erlaubnis nach § 33a GewO erlischt, wenn der Inhaber innerhalb eines Jahres nach deren Erteilung den Betrieb nicht begonnen oder während eines Zeitraumes von einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat.
Die Fristen können aus wichtigem Grund verlängert werden.
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)


Anträge / Formulare

Elektronischer Antrag Erlaubnis für die Schaustellung von Personen gemäß § 33a GewO (Antragsassistent des Einheitlichen Ansprechpartners Schleswig-Holstein)

(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)

Welche Gebühren fallen an?
Derzeit fallen 100,00 Euro gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an.
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Was muss ich mitbringen?
  • Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit,
  • Nachweis Ihrer fachlichen Eignung,
  • gegebenenfalls Nachweis Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit,
  • gegebenenfalls Nachweis bestimmter räumlicher Verhältnisse.
  •  
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)

Rechtsgrundlage
  • § 33a Gewerbeordnung (GewO),
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 11.8.5 - VwGebV.
  • § 33a GewO
  • VwGebV
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Maren Brösicke
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Ordnung und Verkehr
Gemeindeverwaltung Scharbeutz
Am Bürgerhaus 2
23683 Scharbeutz
Ordnung und Verkehr
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Am Bürgerhaus 2
23683 Scharbeutz
Telefon:
04503/7709-0
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Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 08.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
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