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Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen: Unterirdische Sondernutzung

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Gebühren
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Rechtsgrundlage
Kontakt
Öffnungszeiten
Wer Leitungen, Z. B. Rohr- oder Kabelleitungen unter öffentlichen Straßen verlegen möchte, benötigt eine Erlaubnis.
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )


Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Leitungen, zum Beispiel Werksleitungen, Rohr- und Kabelleitungen für
  • Strom,
  • Gas,
  • Fernwärme,
  • Wasser und Abwasser mit Hausanschlüssen,
die privaten Zwecken dienen, unter öffentlichen Straßen verlegen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Sondernutzungserlaubnis ist vor dem Maßnahmebeginn zu beantragen.

(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )
Was sollte ich noch wissen?
Über die Nutzung wird ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen.
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )


Anträge / Formulare
Anträge sind formlos zu stellen.
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )

Welche Gebühren fallen an?
Die Nutzungsentgelte richten sich nach den einschlägigen Nutzungsentgeltverordnungen. Darüber hinaus sind alle Kosten, die dem jeweiligen Straßenbaulastträger durch die Sondernutzung entstehen, auf dessen Verlangen zu ersetzen. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )
Was muss ich mitbringen?
Ein detaillierter Plan mit Angaben zu Art, Umfang und Dauer des Vorhabens.
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )

Rechtsgrundlage
weiterführende Links
  • § 127 Telekommunikationsgesetz (TKG)
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )
Matthias Schulz
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E-Mail senden
Tiefbau
Gemeindeverwaltung Scharbeutz
Am Bürgerhaus 2
23683 Scharbeutz
Tiefbau
Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
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Gemeinde Scharbeutz

Am Bürgerhaus 2
23683 Scharbeutz
Telefon:
04503/7709-0
Fax:
04503/7709-87

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 08.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
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