Spiele mit Gewinnmöglichkeiten veranstalten: Erlaubnis
Wenn Sie gewerbsmäßig ein Spiel mit Gewinnmöglichkeit veranstalten wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
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Wenn Sie gewerbsmäßig ein Spiel mit Gewinnmöglichkeit veranstalten wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Voraussetzungen:
Voraussetzungen:
- Sie und gegebenenfalls der Gewerbetreibende, in dessen Betrieb das Spiel veranstaltet werden soll, besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.
- Sie sind im Besitz einer vom Bundeskriminalamt erteilten Unbedenklichkeitsbescheinigung oder eines Abdruckes der Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
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Wer im "Reisegewerbe" ein anderes Spiel im Sinne des § 33d GewO veranstalten will, bedarf gemäß § 60a GewO der Erlaubnis für den jeweiligen Ort der Gewerbeausübung zuständigen Behörde. Bitte beachten Sie, dass hiermit gegebenenfalls andere Gebühren verbunden sind, als mit dem "stehenden Gewerbe".
Welche Gebühren fallen an?
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Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Was muss ich mitbringen?
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
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- Unbedenklichkeitsbescheinigung oder deren Abdruck (wir vom Bundeskriminalamt erteilt),
- Auszug aus dem Handelsregister bei juristischen Personen,
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR, Belegart 9),
- aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart OG),
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes,
- Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnortgemeinde,
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis und
- Bescheinigung des Insolvenzgerichts.
Rechtsgrundlage
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
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