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Spielhallenerlaubnis beantragen

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Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
 
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )


Leistungsbeschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben wollen, das sich ausschließlich oder überwiegend mit der Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit, der Veranstaltung anderer Spiele mit Geldgewinn oder der Aufstellung von Unterhaltungsspielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit beschäftigt, benötigen Sie eine Erlaubnis.
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Erlaubnis nach § 3 Spielhallengesetz erlischt, wenn der Inhaber innerhalb eines Jahres nach deren Erteilung den Betrieb nicht begonnen oder während eines Zeitraumes von einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat.
Die Fristen können aus wichtigem Grund verlängert werden.

(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )
Was sollte ich noch wissen?
Wer im "Reisegewerbe" eine Spielhalle betreiben will, bedarf gemäß § 60a GewO der Erlaubnis für den jeweiligen Ort der Gewerbeausübung zuständigen Behörde. Bitte beachten Sie, dass hiermit gegebenenfalls andere Gebühren verbunden sind, als mit der Erlaubniserteilung im "stehenden Gewerbe".
Für das Aufstellen von Geldspielgeräten ist zusätzlich eine Erlaubnis nach § 33c Abs. 1 GewO erforderlich. Weiterhin wird für jeden Aufstellort eine Bescheinigung über die Geeignetheit des Aufstellungsortes nach § 33c Abs. 3 GewO benötigt.
Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht ( Bauantrag ).
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )


Online-Vorgang-Link

Spielhalle Betriebserlaubnis

Downloads und Formulare

Spielhallenerlaubnis (Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle)
Spielhallenerlaubnis - Merkblatt für die Erteilung

Welche Gebühren fallen an?
Derzeit fallen zwischen 400,00 und 2.100,00 Euro gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )
Was muss ich mitbringen?
  • Führungszeugnis (Belegart OG),
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9),
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes,
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis,
  • Bescheinigung des Insolvenzgerichtes,
  • Sozialkonzept,
  • Grundrisszeichnungen für die Betriebsräume (für gewerbsmäßigen Betrieb einer Spielhalle) in der von der zuständigen Behörden benötigten Anzahl und
  • Lagepläne des Betriebsgrundstücks in der von der zuständigen Behörde benötigten Anzahl.
Im Falle, dass es sich bei dem Unternehmen um eine GbR handelt, ist zusätzlich der GbR-Vertrag vorzulegen.
Außerdem ist gegebenenfalls ein Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister vorzulegen.
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )

Rechtsgrundlage
weiterführende Links
  • § 3 Spielhallengesetz (SpielhG)
  • Spielverordnung (SpielV)
  • Allgemeiner Gebührentarif - Tarifstelle 11.8.4 Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (VwGebV)
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )
Julia-Christin Oldach
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Ordnung und Verkehr
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Am Bürgerhaus 2
23683 Scharbeutz
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Gemeinde Scharbeutz

Am Bürgerhaus 2
23683 Scharbeutz
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info@gemeinde-scharbeutz.de

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