Straßen-, Rad- und Gehwegschäden melden
Informationen der Gemeinde
Rad- sowie kombinierte Geh- und Radwege an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen obliegen der Zuständigkeit des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr.
Gehwege innerorts obliegen der Zuständigkeit der Gemeinde.
Die Unterhaltung der Gehwege umfasst insbesondere:
- die Ausschreibung von Wegeunterhaltungsmaßnahmen
- die Sanierung von Gehwegen und Ausbaumaßnahmen
- die Beseitigung von Schäden
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.
Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Rechtsgrundlage
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
- § 5 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
- § 12 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).