Straßenbeleuchtung
Informationen der Gemeinde
Das Aufgabengebiet umfasst:
- die Schadensbeseitigung defekter Straßenbeleuchtung
- Auskünfte zu Ausbaumaßnahmen der Straßenbeleuchtung
- Auskünfte zur Beleuchtungsdauer
- Einschränkung der Ausleuchtung durch Straßenbegleitgrün
- Ausschreibungen "Straßenbeleuchtung"
Die öffentliche Beleuchtung ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde!
Beleuchtungsdauer:
Bei der Halbnachtschaltung werden die entsprechend mit einer rot/weißen Banderole gekennzeichneten Lampen von ca. 23:00 Uhr bis 5:00 Uhr ausgeschaltet. Diese Banderole ist sogar ein StVO Verkehrszeichen Nr. 394.
In der Regel, dort wo LED Beleuchtung installiert ist gibt es keine Halbnachtschaltung mehr, hier wird über eine Leistungsreduzierung die Stromaufnahme halbiert, so dass zwischen 23:00 Uhr und 5:00 Uhr morgens die Ausleuchtung etwas geringer ist.
Straßenbeleuchtungsanlagen sind weder Bestandteil der Verkehrssicherungspflicht (Straßenbaulast) noch gehören sie zu den öffentlichen Straßen.