Straßenreinigung
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Zur Reinigung gehören auch die Schneeräumung auf den Fahrbahnen und Gehwegen, Radwegen und gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwegen sowie bei Glatteis das Bestreuen der Gehwege, Radwege, gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwege sowie Fußgängerüberwege.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
§ 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
04503/7709-302
04503/7709-630