Schnellnavigation Seitenkopf Inhaltsbereich Navigation Seitenfuss
Seitenkopf
Menü
  • Online-Bürgerhaus / Bürgerportal
  • Bauleitplanung / Beteiligungsverfahren
  • Bekanntmachungen
  • Rat & Politik

Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum: Erlaubnis

Inhaltsbereich
Info
Formulare / Downloads
Gebühren
Mitbringen
Rechtsgrundlage
Kontakt
Öffnungszeiten
Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden (z. B. Radrennen, Volksläufe), müssen genehmigt werden.
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )


Leistungsbeschreibung
Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen nach § 29 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) der Erlaubnis. Insbesondere handelt es sich dabei um
  • motorsportliche Veranstaltungen,
  • Radrennen, Mannschaftsfahrten und vergleichbare Veranstaltungen,
  • Radtouren, wenn mehr als 100 Personen teilnehmen oder wenn mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen (in der Regel erst ab Landesstraße) zu rechnen ist,
  • Volkswanderungen und Volksläufe, wenn mehr als 500 Personen teilnehmen oder das überörtliche Straßennetz (ab Kreisstraße) beansprucht wird,
  • Umzüge bei Volksfesten und ähnliches, es sei denn, es handelt sich um ortsübliche Prozessionen und andere ortsübliche kirchliche Veranstaltungen sowie kleinere örtliche Brauchtumsveranstaltungen,
  • Straßenfeste, Märkte.
Die Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung kann mit Bedingungen und Auflagen sowie mit Anordnungen zu verkehrsregelnden und verkehrsbeschränkenden Maßnahmen verbunden werden.
Nicht erlaubnispflichtig sind Versammlungen und Aufzüge im Sinne von § 14 des Versammlungsgesetzes.
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu stellen, bei größeren Veranstaltungen entsprechend frühzeitiger.

(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )
Was sollte ich noch wissen?
Eine Erlaubnis darf nur für solche Veranstaltungen erteilt werden, die von einem Veranstalter organisiert und verantwortlich durchgeführt werden. Der Veranstalter muss die Gewähr bieten, dass die Veranstaltung entsprechend den Bedingungen und Auflagen der Erlaubnisbehörde durchgeführt wird.
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )


Online-Vorgang-Link

Formularassistent Verkehrszeichen - Landesnetz

Welche Gebühren fallen an?
Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr besteht eine Gebührenrahmen von 10,20 Euro bis 767,00 Euro beziehungsweise bei größeren Veranstaltungen von 767,00 Euro bis 2.301,00 Euro.
Neben der Gebühr für die Erteilung der verkehrsrechtlichen Erlaubnis können bei paralleler Nutzung von Wegen und Plätzen gesonderte Gebühren für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis anfallen.

Auskunft hierüber erteilt die zuständige Behörde.
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )
Was muss ich mitbringen?
  • Schriftlicher Antrag mit Angaben unter anderem über Teilnehmerzahl und Zeitplan,
  • schriftliche Bestätigung des Veranstalters, dass er Kenntnis darüber hat, dass die Veranstaltung eine Sondernutzung im Sinne des Bundesfern­straßengesetzes beziehungsweise der entsprechenden Straßengesetze der Länder darstellt. In der Erklärung ist insbesondere die Kenntnis über die straßenrechtlichen Erstattungs­ansprüche zu bestätigen, wonach der Erlaubnisnehmer alle Kosten zu ersetzen hat, die dem Träger der Straßenbaulast durch die Sondernutzung entstehen.
  • Streckenplan,
  • Versicherungsnachweise (soweit bereits vorhanden; gegebenenfalls nachzureichen entsprechend den Vorgaben des späteren Erlaubnisbescheides),
  • gegebenenfalls Verkehrszeichenplan und Umleitungsplan, falls Straßen gesperrt werden müssen.
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )

Rechtsgrundlage
  • §§ 29, 44 Straßenverkehrsordnung (StVO),
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)(Gebühren-Nr. 263),
  • § 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
  • Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG),
  • § 14 Gesetz über Versammlungen und Aufzüge (VersammlG).
weiterführende Links
  • StVO
  • GebOSt
  • § 8 FStrG
  • StrWG
  • § 14 VersammlG
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )
Christian Rogge
image/svg+xml 04503/7709-302
E-Mail senden
Ordnung und Verkehr
Gemeindeverwaltung Scharbeutz
Am Bürgerhaus 2
23683 Scharbeutz
Ordnung und Verkehr
Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
frame_2
Seitenfuss

Dies könnte Sie auch interessieren:

  • Sitzungskalender ALLRIS
  • Tourismus in Scharbeutz
  • 115
  • Klimaschutz für die Gemeinde Scharbeutz KlimaAktiv
  • der Tourismus Agentur Lübecker Bucht
  • Kreis Ostholstein
  • Strandticker
  • Feuerwehren der Gemeinde Scharbeutz
  • Bürgerportal / Online-Bürgerhaus

Gemeinde Scharbeutz

Am Bürgerhaus 2
23683 Scharbeutz
Telefon:
04503/7709-0
Fax:
04503/7709-87
Email:
info@gemeinde-scharbeutz.de

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 08.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag geschlossen

Außerhalb der Öffnungszeiten Termine nach Vereinbarung, sprechen Sie uns gerne an.

Social-Media

 

© Gemeinde Scharbeutz 2021-2026

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Barrierefreiheit
  • Leichte Sprache
Navigation
  • Gemeinde
    • Aktuelle Informationen
      • Termine und Veranstaltungen
      • Neuigkeiten und Infos
      • Bekanntmachungen
      • Baustellen
      • Ausschreibungen
      • Stellenangebote
    • Gemeindeverwaltung
      • Öffnungszeiten
      • Organigramm
      • Bürgerportal / Online-Bürgerhaus
      • Was erledige ich wo?
      • Formulare / Infoblätter
      • Gemeindearchiv
    • Gemeindeportrait
      • Dorfschaften
        • Dorfschaftskalender
        • Gleschendorf
        • Gronenberg
        • Haffkrug
        • Klingberg
        • Pönitz
        • Sarkwitz
        • Scharbeutz
        • Schulendorf
        • Schürsdorf
        • Wulfsdorf
      • Einwohnerzahlen
      • Geschichtliches
      • Partnerregionen
      • Lagepläne
      • Bildergalerien
    • Ortsrecht / Satzungen
    • Politik
      • Bürgerinformation / Sitzungen
      • Ratsinformation (passwortgeschützt)
      • Bürgermeisterwahl
  • Bildung und Soziales
    • Bücherei
    • Kinder und Jugend
    • Senioren
    • Gleichstellung
    • Migration
    • Inklusion
    • Schulen
    • Kindertagesstätten
    • Kirchen
  • Gemeindeentwicklung
    • Bauleitplanung
      • Bauleitplanung und Beteiligungsverfahren
      • Bekanntmachung Bauleitplanung
      • B-Planpool
    • Baumaßnahmen
    • Gewerbe
      • Informationen für Gewerbetreibende
    • geförderte Maßnahmen
    • Tourismus
    • Klimaschutz
    • Umwelt
    • Festen Fehmarnbeltquerung
    • Glasfaserausbau
  • Freizeit und Kultur
    • Verkehr
      • Baustellen
      • Parkplätze
      • Schwerbehindertenparkplätze
      • Motorräder
      • ÖPNV
      • ALFA: Anruf-Linien-Fahrten
      • E-KFZ
      • Bike & Ride
      • E-Bike
    • Baden
    • Skatepark
    • Adventure-Golf-Anlagen
    • Kinderspielplätze
    • Sportplätze / Sporthallen
    • Bolzplätze
    • Vereine & Verbände
  • Rat und Hilfe
    • Feuerwehr
    • Polizei
    • Post
    • Beratungsstellen
    • öffentliche Einrichtungen
    • Ver- und Entsorgung
  • Service
    • Öffnungszeiten
    • der schnelle Brief
    • Schadensmeldung
    • RSS Feeds
    • Newsletteranmeldung
    • Fundsachen
    • Datenschutzerklärung
    • Datenschutzinformationen Dienstleistungen
    • Barrierefreiheit