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Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung

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Wenn Sie bei Baumaßnahmen oder Veranstaltungen den öffentlichen Verkehrsraum nutzen möchten, müssen Sie dafür eine Erlaubnis bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde beantragen.
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )


Leistungsbeschreibung
Für jede Maßnahme, bei der Sie den öffentlichen Verkehrsraum nutzen und einschränken, müssen Sie eine Erlaubnis bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde einholen.
Zu solchen Maßnahmen gehören:
  • Straßenbaumaßnahmen
  • das Aufstellen von Gerüsten oder das Lagern von Baumaterialien
  • Umzüge
  • Veranstaltungen
Sie dürfen mit den Maßnahmen erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.
Sie sind dafür zuständig, die Öffentlichkeit über die Maßnahmen zu informieren.
Mit der Erlaubnis legt die zuständige Behörde in einer verkehrsrechtlichen Anordnung Folgendes fest:
  • wie Sie die Arbeitsstelle absperren und kennzeichnen müssen
  • ob und wie Sie den Verkehr beschränken, leiten und regeln müssen
  • wie Sie eventuelle Umleitungsstrecken kennzeichnen müssen
Die Anordnung sorgt für die Sicherheit der Arbeitenden und Verkehrsteilnehmenden. Außerdem stellt sie sicher, dass der Verkehr nicht mehr als nötig beeinträchtigt wird.
Sie benötigen eine verkehrsrechtliche Anordnung für:
  • die vollständige oder teilweise Sperrung einer Fahrbahn sowie für
  • Arbeiten, die sich auf Rad- oder Gehwege auswirken.
Wenn Sie eine Verkehrsraumeinschränkung für eine Arbeitsstelle beantragen, müssen Sie eine Bauleiterin beziehungsweise ein Bauleiter benennen.
Wenn die Maßnahme länger dauert als der beantragte Zeitraum, müssen Sie vor Ablauf der genehmigten Zeit die Verlängerung der Maßnahme beantragen.
Bei einer Havarie mit erforderlicher Notmaßnahme wenden Sie sich direkt an die zuständige Polizeidienststelle.
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Mindestantragsfrist
Antragsfrist: 14  Tage

(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )

Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit für umfangreiche Maßnahmen fällt höher aus als die Bearbeitungszeit für weniger umfangreiche Maßnahmen.
2  Wochen

(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )



Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Gebührennummer 261.
Gebühr: 10,20 € - 767,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )
Was muss ich mitbringen?
Sie benötigen folgende Unterlagen:
  • Antrag für die Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung
  • maßstabsgerechter Lageplan
  • gegebenenfalls: Zertifikat „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (MVAS) 
  • optional:
    • Verkehrszeichenplan
    • Umleitungsplan
    • Erläuterung zum Bauvorhaben/Ablauf
    • Signallage/Signalzeichenplan
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )

Rechtsgrundlage
weiterführende Links
  • § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
  • § 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
  • Gebührennummer 261, Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )
Rechtsbehelf
  • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )
Dorit Huse
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