Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung
Wenn Sie bei Baumaßnahmen oder Veranstaltungen den öffentlichen Verkehrsraum nutzen möchten, müssen Sie dafür eine Erlaubnis bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde beantragen.
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
Für jede Maßnahme, bei der Sie den öffentlichen Verkehrsraum nutzen und einschränken, müssen Sie eine Erlaubnis bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde einholen.
Zu solchen Maßnahmen gehören:
Sie sind dafür zuständig, die Öffentlichkeit über die Maßnahmen zu informieren.
Mit der Erlaubnis legt die zuständige Behörde in einer verkehrsrechtlichen Anordnung Folgendes fest:
Sie benötigen eine verkehrsrechtliche Anordnung für:
Wenn die Maßnahme länger dauert als der beantragte Zeitraum, müssen Sie vor Ablauf der genehmigten Zeit die Verlängerung der Maßnahme beantragen.
Bei einer Havarie mit erforderlicher Notmaßnahme wenden Sie sich direkt an die zuständige Polizeidienststelle.
Zu solchen Maßnahmen gehören:
- Straßenbaumaßnahmen
- das Aufstellen von Gerüsten oder das Lagern von Baumaterialien
- Umzüge
- Veranstaltungen
Sie sind dafür zuständig, die Öffentlichkeit über die Maßnahmen zu informieren.
Mit der Erlaubnis legt die zuständige Behörde in einer verkehrsrechtlichen Anordnung Folgendes fest:
- wie Sie die Arbeitsstelle absperren und kennzeichnen müssen
- ob und wie Sie den Verkehr beschränken, leiten und regeln müssen
- wie Sie eventuelle Umleitungsstrecken kennzeichnen müssen
Sie benötigen eine verkehrsrechtliche Anordnung für:
- die vollständige oder teilweise Sperrung einer Fahrbahn sowie für
- Arbeiten, die sich auf Rad- oder Gehwege auswirken.
Wenn die Maßnahme länger dauert als der beantragte Zeitraum, müssen Sie vor Ablauf der genehmigten Zeit die Verlängerung der Maßnahme beantragen.
Bei einer Havarie mit erforderlicher Notmaßnahme wenden Sie sich direkt an die zuständige Polizeidienststelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
Mindestantragsfrist
Antragsfrist:
14
Tage
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bearbeitungsdauer
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
Die Bearbeitungszeit für umfangreiche Maßnahmen fällt höher aus als die Bearbeitungszeit für weniger umfangreiche Maßnahmen.
2
Wochen
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Gebührennummer 261.
Gebühr:
10,20 € - 767,00 € EUR
Link zur Gebührenbildung
Was muss ich mitbringen?
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Antrag für die Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung
- maßstabsgerechter Lageplan
- gegebenenfalls: Zertifikat „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (MVAS)
-
optional:
- Verkehrszeichenplan
- Umleitungsplan
- Erläuterung zum Bauvorhaben/Ablauf
- Signallage/Signalzeichenplan
Rechtsgrundlage
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
Rechtsbehelf
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
-
Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Gemeindeverwaltung Scharbeutz
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23683
Scharbeutz
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