Verlorene oder vermisste Gegenstände melden
Sollten Sie einen Gegenstand verloren haben oder vermissen, können Sie bei der örtlichen Fundbehörde nachfragen, ob dieser dort abgegeben wurde.
Leistungsbeschreibung
(Quelle:
Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben, können Sie diesen bei der örtlichen Fundbehörde melden und nachfragen, ob dieser dort abgegeben wurde. In dieser zentralen Stelle verwahrt die Stadt oder Gemeinde alle Sachen, die von den Verkehrsbetrieben, Polizeidienststellen, Hotels, Bürgerinnen und Bürgern, Behörden, Kultureinrichtungen oder Kaufhäusern abgegeben wurden.
Wenn Sie das Fundbüro über den Verlust Ihres Gegenstandes informiert haben, werden Sie benachrichtigt, sobald der Gegenstand dort abgegeben wurde. Bitte beachten Sie, dass es ein wenig dauern kann, bis Fundsachen abgegeben werden. Zusätzlich werden Fundsachen häufig auch zur Polizei gebracht. Bitte fragen Sie auch dort nach.
Wenn Sie das Fundbüro über den Verlust Ihres Gegenstandes informiert haben, werden Sie benachrichtigt, sobald der Gegenstand dort abgegeben wurde. Bitte beachten Sie, dass es ein wenig dauern kann, bis Fundsachen abgegeben werden. Zusätzlich werden Fundsachen häufig auch zur Polizei gebracht. Bitte fragen Sie auch dort nach.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle:
Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
Aufbewahrungsfrist für Fundsachen: sechs Monate ab dem Tag der Fundanzeige; Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.
Online-Vorgang-Link
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle:
Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
- Auskunft: kostenlos
- Herausgabe von Fundsachen oder Negativbescheinigungen: Verwaltungsgebühr in unterschiedlicher Höhe
Was muss ich mitbringen?
(Quelle:
Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
- Personaldokumente
- Eigentumsnachweis
- Beschreibung des Gegenstands
- Im Versicherungsfall: Vordruck der Versicherung
- Bei Diebstahl: Bestätigung der Diebstahlsanzeige der Polizei
04503/7709-331