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Verlorene oder vermisste Gegenstände melden

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Sollten Sie einen Gegenstand verloren haben oder vermissen, können Sie bei der örtlichen Fundbehörde nachfragen, ob dieser dort abgegeben wurde.
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )


Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben, können Sie diesen bei der örtlichen Fundbehörde melden und nachfragen, ob dieser dort abgegeben wurde. In dieser zentralen Stelle verwahrt die Stadt oder Gemeinde alle Sachen, die von den Verkehrsbetrieben, Polizeidienststellen, Hotels, Bürgerinnen und Bürgern, Behörden, Kultureinrichtungen oder Kaufhäusern abgegeben wurden. 
Wenn Sie das Fundbüro über den Verlust Ihres Gegenstandes informiert haben, werden Sie benachrichtigt, sobald der Gegenstand dort abgegeben wurde. Bitte beachten Sie, dass es ein wenig dauern kann, bis Fundsachen abgegeben werden. Zusätzlich werden Fundsachen häufig auch zur Polizei gebracht. Bitte fragen Sie auch dort nach.
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Aufbewahrungsfrist für Fundsachen: sechs Monate ab dem Tag der Fundanzeige; Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.

(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )


Online-Vorgang-Link

Fundsachen

Welche Gebühren fallen an?
  • Auskunft: kostenlos
  • Herausgabe von Fundsachen oder Negativbescheinigungen: Verwaltungsgebühr in unterschiedlicher Höhe
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )
Was muss ich mitbringen?
  • Personaldokumente
  • Eigentumsnachweis
  • Beschreibung des Gegenstands
  • Im Versicherungsfall: Vordruck der Versicherung
  • Bei Diebstahl: Bestätigung der Diebstahlsanzeige der Polizei
(Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein / https://zufish.schleswig-holstein.de )
Melanie Graw
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04503 770987
E-Mail senden
Bürgerservice / Meldewesen
Gemeindeverwaltung Scharbeutz
Am Bürgerhaus 2
23683 Scharbeutz
Bürgerservice / Meldewesen
Montag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:
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und 14:00 bis 18:00 Uhr
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Gemeinde Scharbeutz

Am Bürgerhaus 2
23683 Scharbeutz
Telefon:
04503/7709-0
Fax:
04503/7709-87

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 08.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
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