Wohnsitz: Abmeldung
Informationen der Gemeinde
Die Formulare werden von der Behörde ausgefüllt.
Hinweis:
Abmeldungen gibt es nur noch bei Wegzügen ins Ausland oder bei Aufgabe einer Nebenwohnung. Eine Anmeldung oder Ummeldung ist hingegen bei der zuständigen Meldebehörde in jedem Fall vorzunehmen.
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Was muss ich mitbringen?
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
Bestätigung des Wohnungsgebers
Rechtsgrundlage
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)
(Quelle: Schleswig Holstein / https://ws-sh.zfinder.de)