Nebenwohnung / Zweitwohnung abmelden
Informationen der Gemeinde
Eine An-, Ab- und Ummeldung ist für eine Nebenwohnung in jedem Fall erforderlich.
Die Formulare werden von der Behörde ausgefüllt.
Leistungsbeschreibung
(Quelle:
Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle:
Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Was muss ich mitbringen?
(Quelle:
Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)
Bestätigung des Wohnungsgebers
Rechtsgrundlage
(Quelle:
Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein /
https://zufish.schleswig-holstein.de
)