Umwelt
Ausgleichsflächen
Ziel einer externen, d.h. außerhalb eines Bebauungsplanes liegenden Ausgleichsfläche ist es, mehrere „Ausgleiche“ auf einer größeren läche zusammenzufassen und so mehr Gestaltungsspielraum zu haben. Der Ausgleich wird vor dem Eingriff erbracht. Bei Durchführung des Eingriffes wird dann eine entsprechende Fläche „abgebucht“ (Ökokonto).
Grundlage des Ausgleiches in einem Bebauungsplanverfahren ist der Erlass „Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht“. Im Bebauungsplan werden die verschiedenen Schutzgüter (Boden, Wasser, Luft) bewertet und der Ausgleichsbedarf
ermittelt. Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushaltes in gleichartiger Weise wiederhergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist.
Ein Ausgleich soll grundsätzlich in räumlicher Nähe zum Eingriff erfolgen. Zwischen einerAusgleichsfläche innerhalb des ebauungsplanes, einer externen Ausgleichsfläche und einem Ökokonto wird dieser Grundsatz immer weiter gefasst. Bei einem Ökokonto kann ein Eingriff in einem im gleichen Naturraum liegenden Ökokonto erfolgen, Schleswig-Holstein besitzt nur drei Naturräume.