Kurabgabe / Meldescheine
Informationen der Gemeinde
Die Kurabgabe wird aufgrund der Anerkennung als Ostseeheilbad für besondere Vorteile aus der Möglichkeit zur Inanspruchnahme der gemeindlichen Kur- und Erholungseinrichtungen und –veranstaltungen erhoben. Die Kurabgabe dient ausschließlich der Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen und durchgeführten Veranstaltungen.
Der Kurabgabepflicht unterliegen diejenigen natürlichen Personen, die sich im Gemeindegebiet von Scharbeutz aufhalten, ohne dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt zu haben (ortsfremd).
Wer als Feriengast nach Scharbeutz kommt, muss sich nicht direkt um eine Abgabeerklärung oder Zahlung der Kurabgabe kümmern - das erledigt in der Regel seine Unterkunftsgeberin bzw. sein Unterkunftsgeber für ihn. Der nach dem Bundesmeldegesetz ohnehin vorgeschriebene Meldeschein, den jeder Gast auszufüllen hat, wird zugleich als "Anmeldung zur Kurabgabe" und als OstseeCard des Feriengastes genutzt. Die Kurabgabe selbst wird dann von der Unterkunftsgeberin oder dem Unterkunftsgeber errechnet und an den Tourismus-Service bzw. die Gemeinde, die für die Verwaltung der "eigentlichen Kurabgabe" verantwortlich sind, abgeführt.
Dieses Verfahren erspart dem Gast unnötige Formalitäten und den übrigen Beteiligten erheblichen Zusatzaufwand.
Auf den ersten Blick erscheint einzelnen Vermietern der Aufwand für das Errechnen und das Abführen der Kurabgabe an den Tourismus-Service bzw. die Gemeinde recht aufwendig. Der Aufwand für diese Serviceleistung, die eigentlich gegenüber dem eigenen Gast erbracht wird, steht aber in einem krassen Missverhältnis zu dem Aufwand, den man betreiben müsste, wenn diese Aufgabe von der öffentlichen Hand allein zu erbringen wäre. Vergessen darf man dabei auch nicht, dass das Ausfüllen der Meldescheine ohnehin nach den melderechtlichen Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes vorgeschrieben ist. Unterkunftsgeberinnen und Unterkunftsgeber helfen hier also mit, die Kosten der Allgemeinheit an sinnvoller Stelle zu reduzieren.
Bemessungsgrundlage ist die Zahl der Tage des Aufenthalts, unterschieden nach den Zeiträumen.
Bei Zahlung der Kurabgabe erhalten Sie dann vom Wohnungsgeber neben einer Quittung die OstseeCard.
Die OstseeCard bietet Ihnen z. B. folgende Vorteile:
- Freier Strandzugang in 19 anderen Ostseebädern für einen Tag
- Fahrten mit dem ÖPNV zwischen Scharbeutz/Haffkrug, Sierksdorf, Timmendorfer Strand/Niendorf und Neustadt in Holstein zum Preis von 1,00 EUR pro Fahrt
- 20 % Rabatt auf den Eintritt in das Meerwasserhallenbad in Niendorf
- Ermäßigung auf den Eintritt im Sea−Life Center
- Ermäßigung auf zahlreiche Veranstaltungen des Tourismus−Service
- Ermäßigung beim Dünengolf Scharbeutz und beim Parkgolf Scharbeutz
- sowie weitere Vergünstigungen bei den Partnerunternehmen der Ostseecard
Weiterführende Informationen
Kurabgabepflichtig sind Ortsfremde, die sich im Erhebungsgebiet aufhalten und die die Möglichkeit zur Benutzung von öffentlichen Einrichtungen oder zur Teilnahme an Veranstaltungen haben.
Gebühren:
Die Kurabgabe entsteht mit Eintreffen in dem Gemeindegebiet. Sie ist beim Wohnungsgeber, Verwalter oder Beauftragten, ansonsten beim Tourismus-Service zu entrichten.